Vollzeit Nachteile : Round Table of Experts: Wie können die strukturellen Benachteiligungen von Vollzeitarbeit beseitigt werden?

Nahansicht auf ein unbesetztes Mikrofon, im Hintergrund halb sichtbar ein Mann und eine Frau an Mikrofonen.
© Adobe stock/wellphoto

Wer in Österreich Vollzeit arbeitet, wird steuerlich oft stärker belastet und verliert Ansprüche für soziale Transferleistungen und Befreiungen von Abgaben. Warum? Weil das Gehalt höher ist als bei Teilzeitarbeit. 

Wie können diese Benachteiligungen gegenüber Teilzeitarbeit beseitigt werden? 

Das beantworten fünf Expertinnen und Experten im Round Table of Experts der WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN. 

Fazit: Es besteht weitgehend Einigkeit, dass sich u.a. das progressive Steuersystem ändern muss, um Vollzeit attraktiver zu machen. 

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Dénes Kucsera: Es geht um Besserstellung von Vollzeitarbeit

Dénes Kucsera, Ökonom, Agenda Austria 

Die Diskussion um die Arbeitszeit sollte sich nicht in der Bestrafung von Teilzeit verlieren, wir alle zahlen genug Steuern. Es geht um die Besserstellung von Vollzeitarbeit

Dies lässt sich nur durch ein faireres Steuer- und Transfersystem beseitigen. Zentral ist eine Entlastung der Vollzeitarbeit. Wer seine Arbeitsleistung verdoppelt, darf nicht nur rund 70 Prozent mehr netto erhalten, so wenig wie kaum in einem anderen Land. 

Dazu braucht es eine Abflachung der Steuerprogression und eine Senkung der Abgabenlast auf Vollzeitstellen. 

Gleichzeitig darf das Sozialsystem nicht zum Ersatz für Erwerbsarbeit werden. Auf diese Weise wird Vollzeitarbeit attraktiver und jene entlastet, die mit ihren Beiträgen den Großteil der staatlichen Leistungen finanzieren. 

Würden allein die 320.000 freiwilligen Teilzeitkräfte zum Medianlohn Vollzeit arbeiten, könnten die zusätzlichen Staatseinnahmen rund 4,9 Mrd. Euro jährlich betragen – ein beträchtliches Einsparpotenzial für das System.  

Dénes Kucsera, Ökonom, Agenda Austria
"Würden allein die 320.000 freiwilligen Teilzeitkräfte zum Medianlohn Vollzeit arbeiten, könnten die zusätzlichen Staatseinnahmen rund 4,9 Mrd. Euro jährlich betragen." - © Agenda Austria

Claudia Sonnleitner: Progressive Besteuerung führt zu geringeren Nettolöhnen

Claudia Sonnleitner, Partnerin bei BDO  

Österreich weist im internationalen Vergleich eine der höchsten Abgabenquoten auf. Die progressive Besteuerung der Vollzeitarbeit führt zu einer geringeren Netto-„Belohnung“, die einer erhöhten Arbeitsleistung gegenübersteht. Die Motivation für Mehrarbeit oder einen Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit sinkt. 

Die Bereitschaft zur Erbringung von Überstunden wurde bereits durch das Anheben des steuerbegünstigten Ausmaßes für Überstundenzuschläge im Jahr 2024 gesteigert. 

Attraktiv wird Vollzeitarbeit aber nur durch mehr gezielte Reformen: Flachere Progressionsstufen im mittleren Einkommenssegment bzw. Abschaffung von sozialversicherungsrechtlichen Unterschieden, die Teilzeitarbeit finanziell begünstigen, wären zentrale Schritte. 

Diese Maßnahmen könnten die strukturellen Nachteile der Vollzeitarbeit beseitigen, Erwerbsanreize verbessern und damit den Fachkräftemangel bekämpfen. Letztendlich würde dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich gestärkt. 

Claudia Sonnleitner, Partnerin bei BDO
"Attraktiv wird Vollzeitarbeit nur durch mehr gezielte Reformen." - © Foto Fischer

Felix Schröter: Weniger ausgeprägte Sprünge bei Einkommenssteuertarif

Felix Schröter, Leiter Forschungsgruppe für Arbeitsmarkt und Arbeitswelt am IHS 

Die Diskussion zum Thema Teilzeit- vs. Vollzeitbeschäftigung ist facettenreich. Zu den Gründen für eine (unfreiwillige) Teilzeittätigkeit zählen Betreuungsverpflichtungen, Aus- und Weiterbildungen sowie eine hohe körperliche Arbeitsbelastung. 

Gründe für Teilzeittätigkeiten finden sich jedoch auch im Steuer- und Sozialsystem. Hohe Grenzbelastungen durch die Lohn- und Einkommensteuer sowie Transferentzugsraten (der Verlust von Sozialleistungen bei steigendem Bruttoverdienst) können längere Arbeitszeiten unattraktiv machen.  

Eine geringere Belastung mittlerer Einkommen und weniger ausgeprägte Sprünge im Einkommensteuertarif würden sich positiv auf das Arbeitsangebot auswirken. Ebenso eine stärkere Harmonisierung der Sozialleistungen. Bessere Betreuungsinfrastruktur und gezieltes betriebliches Gesundheitsmanagement würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen. 

Abschließend: Um belastbare Studien durchführen zu können, müssen die vereinbarten und geleisteten Arbeitsstunden im Rahmen der Einkommensbesteuerung erfasst werden. 

Felix Schröter, Leiter Forschungsgruppe für Arbeitsmarkt und Arbeitswelt am IHS
"Eine geringere Belastung mittlerer Einkommen und weniger ausgeprägte Sprünge im Einkommensteuertarif würden sich positiv auf das Arbeitsangebot auswirken." - © IHS/Matphoto

Timon Pfleger: Entlastung entlang der Steuerprogression

Timon Pfleger, Jurist AK Wien - Abteilung Sozialpolitik 

Bei der Diskussion über falsche Anreize für Teilzeitarbeit aufgrund vermeintlich struktureller Benachteiligung von Vollzeitarbeit gegenüber Teilzeitbeschäftigung handelt es sich um eine Scheindebatte, zumal steuerliche Aspekte bei der Entscheidung betreffend das Arbeitszeitausmaß erfahrungsgemäß nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen.  

Drei von vier Teilzeitbeschäftigten können ihre Arbeitszeit gar nicht ausweiten, und zwar aufgrund fehlender Stellenangebote, wegen Betreuungspflichten, gleichzeitiger Ausbildung oder wegen ihres Gesundheitszustandes.  

Tatsächliche strukturelle Benachteiligung ist vielmehr in der hochgradig ungleichen Verteilung der Steuerlast zwischen Steuern auf Erwerbsarbeit und Konsum auf der einen Seite und Vermögenssteuern auf der anderen Seite zu sehen.   

Spricht man über Reformen, sollte man daher viel eher über Entlastung entlang der Steuerprogression bei gleichzeitiger Erhöhung des Steueraufkommens bei vermögensbezogenen Steuern sprechen. 

Timon Pfleger, Jurist AK Wien - Abteilung Sozialpolitik
"Drei von vier Teilzeitbeschäftigten können ihre Arbeitszeit gar nicht ausweiten." - © AK Wien

Katharina Daxkobler: Einkommen werden besteuert, nicht Arbeitszeit

Katharina Daxkobler: Partnerin im Bereich Tax bei KPMG Austria 

Nicht das höhere Beschäftigungsausmaß, sondern ein damit verbundenes höheres Einkommen führt zu höherer Steuerbelastung. Es gibt auch Teilzeit-, die mehr als Vollzeitbeschäftigte verdienen, bei gleicher steuerlicher Belastung. 

Unser Steuerrecht bemisst die Leistungsfähigkeit anhand des Markteinkommens (das auch außerhalb von Dienstverhältnissen erzielt werden kann) abzüglich notwendiger Kosten für Einkommenserzielung und Lebenserhaltung. Der darauf angewandte progressive Steuersatz führt zu einem sozialstaatlich angestrebten Umverteilungseffekt. 

Nach der Nutzentheorie wäre in einem idealen System bei gleichem Markteinkommen eine ihr Potenzial nicht voll ausschöpfende Person höher zu besteuern als eine sich verausgabende andere Person. Besteuerung basierend auf individueller „Aufopferung“ ist aber kaum umsetzbar, da viele Faktoren zu berücksichtigen wären wie z. B. Belastbarkeit, persönliches Umfeld, Ausbildungsgrad. Die Arbeitszeit ist nur ein Teilaspekt.  

Will man aber der steuerlichen Nichtberücksichtigung des Teilaspekts „Arbeitszeit“ Rechnung tragen, wären zwei Wege vorstellbar: Erstens durch einen flacheren Anstieg der Progression bis hin zur Flat Tax und Zweitens durch Absetz- oder Freibeträge, deren Höhe mit steigendem Beschäftigungsausmaß ansteigt.  

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Katharina Daxkobler, Partnerin im Bereich Tax bei KPMG Austria
"Es gibt auch Teilzeit-, die mehr als Vollzeitbeschäftigte verdienen, bei gleicher steuerlicher Belastung." - © KPMG