Vermögenssteuer Österreich : Braucht Österreich Vermögenssteuer & Erbschaftssteuer? – 4 Mythen unter der Lupe

smybolbild für vermögenssteuer: männliche figur in anzug steht auf haufen von münzen
© adobe stock/ribbon_s

Alle Jahre wieder kommt in Österreich die Debatte zur Erbschaftssteuer. Und die Argumente werden immer abgedroschener. Zuletzt brachte die SPÖ wieder eine Volksbefragung zur Erbschaftssteuer auf. Die Grünen preschten nach und starteten gar eine Petition zur Wiedereinführung.

Tatsache ist, dass Österreich eine ganze Reihe von vermögensbezogenen Steuern hat. Diese generieren ein teilweise höheres Steueraufkommen als Vermögenssteuern in anderen Ländern. Die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer und der Kapitalertragssteuer haben sich z.B. in den letzten fünf Jahren verdoppelt. 2024 beliefen sie sich auf zusammengerechnet rund 18 Milliarden Euro. 

Nie mehr die wichtigsten Nachrichten aus Österreichs Wirtschaft und Politik verpassen. Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter!

Der Anteil vermögensbezogener Steuern und aus Erbschaften wird selbst in „wissenschaftlichen Arbeiten“ falsch berechnet. In einer Analyse von Oxfam Deutschland, unter Mitwirkung des gewerkschaftsnahen Momentum Instituts wurden die Länder Schweiz, Österreich und Deutschland bei der Vermögensbesteuerung verglichen. Der Anteil von Vermögen und Erbschaften am Gesamtsteueraufkommen wird dabei in Österreich mit Null beziffert, was falsch ist. 

Bevor man sich also auf eine Debatte einlässt, wo ein „fairer“ Beitrag der Reichen beginnt, muss mit einigen politischen Fehlinformationen und Mythen aufgeräumt werden:

Mythos 1: Österreich hat KEINE Erbschaftssteuern

Zuallererst muss mit einer völlig falschen Darstellung aufgeräumt werden: nämlich der Behauptung, dass Österreich keine Erbschaftssteuern mehr hat. 2008 wurde Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Es besteht jedoch die Grunderwerbssteuer, die bei jedem Grund- und Immobilienerwerb anfällt – auch bei Erbe

Von dieser Steuer gibt es so gut wie keine Ausnahmen. Mit der Steuerreform von 2015/2016 wurde sie zuletzt sogar stark erhöht. Ein Großteil der Erbvermögen in Österreich bestehen aus Grund- und Immobilienvermögen. Je nach Schätzungen geht man sogar von 60 bis 80% der Erbvermögen aus. 

Selbst „superreiche“ Millionenerben zahlen bereits jetzt diese Steuer auf ihr Grund- und Immobilienerbe. Je teurer eine Immobilie, desto höher die Steuer.
 

Die Grunderwerbssteuer ist defacto eine Erbschaftssteuer, wenn der Grund und Boden durch einen Erbfall den Eigentümer wechselt. Wer also von einer „Einführung“ einer Erbschaftssteuer in Österreich spricht, spricht in Wahrheit über eine „Ausweitung“ auf bisher nicht erfasste Vermögenswerte. 

Laut SPÖ ist "das wahre Problem für Haus-Erben" die Grunderwerbssteuer. Könnte also die Grunderwerbssteuer durch eine Erbschaftssteuer ersetzt werden? So einfach ist das nicht.

Erbschaftssteuer statt Grunderwerbssteuer?

Die Grunderwerbssteuer ist progressiv gestaffelt. Grundsätzlich gilt ein Steuersatz von 3,5 Prozent auf den Grundstückswert bei entgeltlicher Transaktion. Es gelten jedoch Stufentarife von 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro sowie von 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro bis 3,5 Prozent darüber bei unentgeltlicher Übertragung. Höhere Grund- und Immobilienerbschaften werden also bereits jetzt stärker besteuert als kleinere Vermögenswerte.

Klingt eigentlich fair, oder?
 

Diese ehrliche Darstellung fehlt aber in der politischen Debatte völlig. Die Grünen behaupten etwa auf ihrer Website, wer z.B. 50 Millionen erbt, zahlt darauf keine Steuern. Das ist in dieser Pauschalität unrichtig, denn fast immer kommt es bei Millionen- und Milliardenerben zu einem Grund- oder Immobilienübertrag – das zeigen auch internationale Vergleichswerte. Es fällt also die Grunderwerbssteuer an. 

Wer „Superreichen“ hier einen höheren Beitrag abverlangen will, braucht nur eine weitere Progressionsstufe einführen. 
 

Im sogenannten „Lebensfrei-Betrag“-Modell der SPÖ gibt es einen Freibetrag auf Erbschaften bis zu einer Million – darüber wird mit 25 Prozent besteuert. Das wäre fallweise für Millionenerben bei Immobilien sogar vorteilhafter als die bestehende Grunderwerbssteuer. 

Durch die Ausweitung der defacto Erbschaftsteuer in Österreich auf alle Vermögenswerte wird (je nach Modell) ein Steueraufkommen von rund 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro behauptet. Genau berechnen lässt sich das aufgrund fehlender Statistiken nicht. Es gibt keine genaue Aufzeichnung über die Höhe von Vermögenswerten. Laut Schätzungen sollen die jährlich vererbten Vermögen von rund 21 Milliarden im Jahr 2025 auf rund 40 Milliarden im Jahr 2050 in Österreich ansteigen. Andere Schätzungen gehen überhaupt von 600 bis 800 Milliarden Erbvermögen für die nächsten 30 Jahre aus. 

Die Erbschaftssteuer brachte vor 2008 ein jährliches Aufkommen von bis zu 150 Millionen Euro, bei hohem Verwaltungsaufwand. 

Die Grunderwerbssteuer bringt dem Staat jährlich rund 1,7 Milliarden Euro und somit sogar mehr als die Grundsteuer, die rund 800 Millionen ausmacht. Mit steigenden Erbvermögen in den nächsten Jahrzehnten wird prognostiziert, dass die Einnahmen sogar über 2 Milliarden ansteigen werden. Auch steigenden Gund- und Immobilienpreise erhöhen jährlich den Steuerertrag. 

Grunderwerbssteuer ist Gemeindesteuer

Wussten Sie, dass die Grunderwerbssteuer fast ausschließlich eine Gemeindesteuer ist? Gemeinden erhalten 93,742 Prozent, der Bund 5,702 Prozent und die Länder 0,556 Prozent. Der Bund behält sich daher für den Aufwand der Einhebung einen gewissen Anteil ein.

Das oft verwendete Argument, eine Erbschaftssteuer könnte für wichtige Daseinsvorsorge wie Schulen und Kindergärten eingesetzt werden, überzeugt wenig. Denn bereits jetzt profitieren Gemeinden auch beim Erbfall von Gund und Immobilien. 

Erhebungen des Zentrums für Verwaltungsforschungen zeigen auch den progressiven Effekt durch höhere Immobilienpreise. So heben Bundesländer mit hohen Grund- und Immobilienpreisen wie Wien, Salzburg, Tirol oder Vorarlberg fast doppelt so viel Grunderwerbssteuer ein wie etwas das billigere Burgenland. 

Jegliche Modelle für eine generelle Erbschafssteuer, die eine gleichzeitige Abschaffung der Grunderwerbssteuer vorsehen, würden also vor allem die Gemeinden massiv belasten. Rund 5 Prozent der operativen Einzahlungen der Gemeinden (ohne Wien) entfallen auf die Grunderwerbsteuer, womit sie eine wesentliche Einnahme der Gemeinde darstellt, so laut Zentrum für Verwaltungsforschung. Ob das die Parteien in ihren Vorschlägen mitbedacht haben? 

 

Frage: Kann die Grunderwerbssteuer abgeschafft werden?

Bisher von der Politik präsentierte Modelle für eine „Erbschaftssteuer“, die zahlreiche Ausnahmen und Progressionsstufen vorsehen, wären nicht in der Lage die Erträge der Grunderwerbssteuer vollständig zu ersetzen. Die Erträge wären zu gering. Es stellt sich also die Frage der Gegenfinanzierung – vor allem, weil für die ohnehin bereits finanzschwachen Gemeinden wichtige Einnahmen wegfallen würden. 

Dass eine Abschaffung Reiche sogar begünstigt, davor warnt ironischerweise ausgerechnet das Momentum Institut. Dieses gibt zwar an, Vermögen und Erbschaften seien in Österreich „null“ steuerlich belastet; erkennt aber doch an, wenn es um eine Abschaffung der Grunderwerbssteuer geht, dass Vermögende einen wesentlichen Beitrag leisten, auf den man nicht verzichten kann oder will. Das Momentum Institut bezeichnet eine Abschaffung der Grunderwerbssteuer als „problematisch“. 

Grafik Grunderwerbssteuer
Grunderwerbssteuern stellen eine viel wichtigere Einnahmequelle für Gemeinden dar als die Grundsteuer. - © Zentrum für angewandte Verwaltungsforschung

Mythos 2: eine Erbschaftssteuer wirkt umverteilend

Ist eine Erbschaftssteuer wirklich notwendig, um die Vermögensverteilung in Österreich fairer zu gestalten? Hier wird oft argumentiert, dass Österreich im OECD-Vergleich eine der höchsten Ungleichverteilungen bei Vermögen hat. Das oberste 1 Prozent besitzt laut OECD in Österreich rund 40 Prozent der Netto-Vermögen. 

Sieht man sich jedoch Länder mit und Länder ohne Erbschaftssteuer im Vergleich an, fällt auf, dass sich keine relevanten Unterschiede in der Vermögensverteilung ergeben. Nimmt man den Gini-Index der Vermögensungleichheit her, so haben die Schweiz und Deutschland (mit Erbschaftssteuer) eine höhere Vermögensungleichheit als Österreich. Dänemark (mit Erbschaftsteuer) hat eine leicht geringere als Österreich.

Laut einigen ExpertInnen ist der Anteil von schuldenfreiem Immobilienbesitz der relevanteste Faktor bei der Vermögensverteilung. In Ländern, in denen der Eigenheimanteil groß ist (z.B. Italien), ist die Vermögensungleichheit um ein Vielfaches kleiner als in Ländern, wo hauptsächlich zur Miete gewohnt wird. Hinzu kommt, dass statistisch Vermögenswerte schuldbereinigt werden müssen. Wer also eine teure Immobilie besitzt, diese aber mit einem Kredit belastet hat, gilt statistisch oft nicht als reicher als jemand ohne Immobilienbesitz. 

Renate Anderl fordert Vermögens- und Erbschaftssteuer für Österreich

Die AK-Präsidentin Renate Anderl (SPÖ) hat sich angesichts der angespannten Budgetsituation klar für die Einführung einer Erbschaftssteuer sowie Vermögenssteuer in Österreich ausgesprochen. 

In der ORF-"Pressestunde" am 15. Februar kündigte sie an, die entsprechende Petition der Grünen zu unterzeichnen. 

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten müsse man dort ansetzen, wo Kapital vorhanden ist, argumentierte die AK-Chefin. Neben der "Reichensteuer" könne sie sich eine Erhöhung der Bankenabgabe vorstellen. Auch die Rücknahme der Körperschaftssteuersenkung steht für Anderl zur Diskussion. 

Round Table of Experts: Wie können die strukturellen Benachteiligungen von Vollzeitarbeit beseitigt werden?

Präsidentin der Bundesarbeitskammer Renate Anderl spricht an einem mikrofon
© APA/GEORG HOCHMUTH

Mythos 3: Vermögen werden in Österreich zu gering besteuert

Die Forderung nach einer Erbschaftssteuer kommt meistens im Paarlauf mit einer Besteuerung auf Vermögen. Laut OECD-Definition ist der Ertrag aus Vermögensbesteuerung in Österreich nur rund 2,1 Milliarden Euro hoch. Tatsächlich belaufen sich vermögensbezogene Steuereinnahmen in Österreich auf rund 8,8 Milliarden Euro

Der Grund: Die OECD-Statistik erfasst Erträge aus der Kapitalertrags- und Immobilienertragssteuer nicht vollständig, bzw. gar nicht. Auch Stiftungseingangssteuer, Stabilitätsabgabe, Zweitwohnsitzabgabe sind als Vermögensbesteuerung zu werten. 

2023 machten Abgaben auf Vermögen – v. a. Grund- und Grunderwerbsteuer – rund 0,6 Prozent des BIP aus. Damit belegt Österreich Platz 20 in der EU. 

Steuern auf Kapital – insbesondere Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer – brachten 8,1 Prozent des BIP ein. Das ist Platz 10 in der EU. 

Zusammengezählt ergibt sich ein Anteil von 8,73 Prozent des BIP. Das entspricht in etwa dem EU-Durchschnitt bei der Besteuerung von Vermögen und Kapital. 

Oft wird auch die Körperschaftssteuer für Unternehmen nicht zu den Vermögenssteuern gezählt. Sie besteuert aber das Einkommen von juristischen Personen, also Unternehmen, und besteuert somit im Vorfeld den Vermögenszuwachs durch Unternehmensgewinne für natürliche Personen.

Die Kapitalertragssteuer wird ebenfalls gerne als Ertragssteuer und nicht als Vermögenssteuer betrachtet, da Erträge aus Kapital, also Zinsen oder Dividenden, besteuert werden. Klassische Vermögenssteuern funktionieren aber in manchen Ländern ähnlich. In der Schweiz sind die meisten Steuersätze (sie betragen meist zwischen 0,1 % und 1 %) auf Vermögen so gestaltet, dass die Steuerschuld sich aus Zinserträgen aus Vermögen begleichen lasst - also strukturell ähnlich wirken, wie die österreichische Kapitalertragssteuer. 

Mythos 4: Erbschaftsteuer haben alle Länder außer Österreich

In 20 von 27 EU-Ländern gibt es Erbschaftssteuern. In den meisten Fällen handelt es sich hier aber um kleine Steuerarten und es gelten weitreichende Ausnahmen. Ehegatten und direkte Verwandte sind oft nicht oder nur gering betroffen. 
 

In der Schweiz existiert die Erbschaftssteuer nur auf Kanton-Ebene und daher nicht überall. Sie macht in der Schweiz und in Deutschland nur rund 1 Prozent des Steueraufkommens aus. Für Unternehmen gibt es in fast allen Ländern weitrechende Ausnahmen.
 

Betrachtet man die zahlreichen Ausnahmen im EU-Vergleich, so fällt die Wirkungsweise der Österreichischen Grunderwerbssteuer bei Erbfall sogar sehr rigide aus. Sie fällt schließlich ohne Ausnahme bei Immobilienerbe immer an. Währenddessen wird Immobilienerbe innerhalb der Familie in anderen Ländern stark begünstig oder ist überhaupt von der Erbschaftssteuer ausgenommen.

🔎 Noch mehr Wirtschaftseinblicke?

Folgen Sie uns auf LinkedIn und bleiben Sie über aktuelle Themen, spannende Interviews und Trends aus der Wirtschaft immer auf dem Laufenden!