Insolvenzverfahren Österreich : Insolvenzen: Warum die ÖGK (noch) 80% der Anträge stellt
Rund die Hälfte aller Insolvenzanträge wird von Gläubigern gestellt.
- © Miha Creative - stock.adobe.comKostensteigerungen, Inflation, eine schwache Kaufkraft und eine ebensolche Auftragslage, fehlende Arbeitskräfte sowie strenge Vorgaben im Finanzierungsbereich. Dazu noch geo- und wirtschaftspolitische Verwerfungen auf den internationalen Märkten. UnternehmerInnen bläst derzeit ein rauer Gegenwind ins Gesicht.
Kein Wunder also, dass angesichts dieser Rahmenbedingungen – aber auch von Managementfehlern – in den vergangenen Jahren zunehmend Betriebe in finanzielle Schieflage geraten sind.
Immer öfter mündete diese zuletzt in ein Insolvenzverfahren: Nach Angaben des KSV1870 mussten 2025 insgesamt 6.810 heimische Unternehmen – und damit um 3,4 Prozent mehr als im Jahr 2024 – Insolvenz anmelden.
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Seit Jahresbeginn können Sozialversicherungsbeiträge wie auch manche Steuern und Abgaben nicht mehr oder nur bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 Euro angefochten werden
Wer stellt den Insolvenzantrag – Unternehmen oder Gläubiger?
Der jeweilige Insolvenzantrag wird übrigens nicht ausschließlich vom betroffenen Unternehmen selbst, sondern auch von Gläubigern gestellt.
Und das gar nicht so selten: „Im Vorjahr war dies bei rund der Hälfte der Insolvenzanträge der Fall", erzählt Jürgen Gebauer, Leiter Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld beim KSV1870.
Diese Gläubigeranträge würden, so Gebauer, im Wesentlichen aus der Feder der Finanzämter, der BUAK, der SVS sowie der ÖGK stammen.
„Alleine aufgrund der Tatsache, dass die öffentliche Hand in den meisten Insolvenzverfahren Gläubigerstellung hat, ergibt sich der im Vergleich zu anderen Gläubigern hohe Prozentsatz an Antragstellungen. Auch lässt sich das Bescheinigen der Forderungen der Finanzämter oder der ÖGK im Konkurseröffnungsverfahren leichter nachweisen als das Bescheinigen der Forderungen anderer Gläubiger", so Gebauer.
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Nach Angaben des KSV1870 mussten 2025 insgesamt 6.810 heimische Unternehmen Insolvenz anmelden.
Restriktive Judikatur zwingt ÖGK zum Insolvenzantrag
Jedes Unternehmen, das fortbestehen könne, sichere langfristig Beschäftigung und damit auch Beiträge.
„Es ist daher in unserem ureigensten Interesse, dass Insolvenzen nach Möglichkeit abgewendet werden können", heißt es dazu aus der ÖGK.
Man sei allerdings durch eine sehr restriktive Judikatur der Höchstgerichte dazu gezwungen gewesen, bei allen nicht umgehend oder nur schwer widerlegbaren Vermutungen einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens unmittelbar einen Insolvenzantrag zu stellen.
Neue Anfechtungsregelung: Mehr Spielraum im Insolvenzverfahren
Das könnte sich künftig jedoch ändern.
„Der Gesetzgeber hat durch seine Neuregelung der Anfechtung den Grundstein gelegt, um noch mehr Flexibilität bei Raten und anderen Zahlungserleichterungen zu ermöglichen", so die ÖGK.
Seit Jahresbeginn können Sozialversicherungsbeiträge wie auch manche Steuern und Abgaben nicht mehr oder nur bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 Euro angefochten werden.
„Das heißt, der Insolvenzverwalter kann nicht mehr deren Rückzahlung und damit die Einbringung in die Konkursmasse fordern", erklärt Gebauer.
ÖGK in 80 Prozent aller Insolvenzverfahren beteiligt
Aber auch wenn andere Gläubiger oder das betroffene Unternehmen selbst einen Insolvenzantrag stellen, ist die Gesundheitskasse häufig – und zwar in rund 80 Prozent der Fälle – beteiligt.
„Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind zwangsläufig auch Sozialversicherungsbeiträge offen. Daher ist es praktisch unvermeidbar, dass auch die ÖGK an dem Insolvenzverfahren beteiligt ist. Die Ausnahme bilden Insolvenzen von Ein-Personen-Unternehmen, wo es keine bei der ÖGK versicherten Dienstnehmer gibt", so die ÖGK weiter.
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