Mehrwertsteuer Österreich Lebensmittel : Mehrwertsteuer kurz vor Senkung: Immer noch Diskussionen
Inhalt
- Mehrwertsteuersenkung: Was passiert konkret?
- Mehrwertsteuer Lebensmittel Österreich: Handel investiert Millionen in die Umstellung
- Gesetz definiert begünstigte Produkte
- Warum die Mehrwertsteuer auf unter fünf Prozent sinkt
- Steuerliche Abgrenzungen bei Brot, Milchprodukten und Gemüse
- Mehrwertsteuer beim Bäcker sorgt für Kritik
- Unterschiedliche Mehrwertsteuer je nach Verkaufsform
Einige Lebensmittel des täglichen Bedarfs werden von der Senkung erfasst sein.
- © adobe stock/Minerva StudioMit 1. Juli 2026 sinkt die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 %. Der österreichische Lebensmittelhandel kündigt an, die Entlastung vollständig und unmittelbar an die KonsumentInnen weiterzugeben.
Gleichzeitig sorgt die Senkung der Mehrwertsteuer Österreich aufgrund zahlreicher steuerlicher Detailregelungen für Diskussionen in Handel und Bäckergewerbe.
„Der heimische Lebensmittelhandel ist bestmöglich auf die Mehrwertsteuersenkung vorbereitet und setzt alles daran, dass die Entlastung von Tag eins an zu 100 Prozent bei den Menschen ankommt", sagt Rainer Will, Handelsverband-Geschäftsführer. "Unsere Mitgliedsunternehmen haben in den vergangenen Monaten mit Hochdruck gearbeitet und insgesamt rund 6 Millionen Euro investiert, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten."
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Mehrwertsteuersenkung: Was passiert konkret?
Die Regierung senkt die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel in Österreich drastisch. Konkret wird der Steuersatz halbiert und liegt damit knapp unter fünf Prozent.
Die SPÖ hatte diese Steuersenkung auf Lebensmittel lange gefordert – Parteichef Andreas Babler drängte bereits im Herbst 2025 darauf. Die neue Regelung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft.
Über das Jahr gerechnet soll sich somit eine Familie mit zwei Kindern rund 100 Euro ersparen.
Zu den begünstigten Produkten gehören:
- Milch
- Butter
- Eier
- Reis
- Zwiebeln
- Knoblauch
- Salate
- Gurken
- Paradeiser
- Erdäpfel
- Äpfel
- Birnen
- Steinobst wie Marillen
- Brot und Gebäck
Reserviert sind für das Vorhaben pro Jahr rund 400 Millionen Euro. Bei einem Start mit heurigem Juli würden also rund 200 Millionen Euro Kosten anfallen. Machbar soll das über eine Gegenfinanzierung sein. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) habe zugesagt, dass sämtliche Regierungsmaßnahmen gegenfinanziert sein müssen.
Die Finanzierung erfolgt über zwei neue Abgaben: eine Steuer auf nicht recycelbares Plastik sowie eine Paketsteuer für Sendungen aus Drittstaaten außerhalb der EU – zum Schutz des stationären Handels.
Lesen Sie hier, wie Marterbauer die Mehrwertsteuersenkung im Sommer 2025 noch ausgeschlossen und stattdessen über einen Preisdeckel nachgedacht hat
Mehrwertsteuer Lebensmittel Österreich: Handel investiert Millionen in die Umstellung
Die Anpassung betrifft tausende Produkte und erforderte umfangreiche Änderungen in Warenwirtschafts-, Kassen- und Abrechnungssystemen. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe sowie regionale Nahversorger mussten dafür erhebliche finanzielle und organisatorische Ressourcen aufwenden.
Trotz der kurzen Vorbereitungszeit wurden die notwendigen technischen Anpassungen rechtzeitig umgesetzt. Nach Angaben des Handelsverbands und der Wirtschaftskammer wurden zudem zahlreiche Detailfragen zur neuen Regelung an das Bundesministerium für Finanzen herangetragen.
Der österreichische Softwareentwickler BMD geht auf die technischen Herausforderungen ein:
„Einige Kassen unterstützen nur eine begrenzte Anzahl von Steuersätzen oder ausschließlich ganzzahlige Prozentsätze. In diesen Fällen sind Umbauarbeiten notwendig", sagt BMD-Geschäftsführer Markus Knasmüller.
Gesetz definiert begünstigte Produkte
Welche Waren künftig dem ermäßigten Steuersatz von 4,9 % unterliegen, legt eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes fest. Ausschlaggebend ist dabei die zolltarifliche Einreihung nach dem jeweiligen KN-Code. Nicht die Bezeichnung eines Produkts oder dessen Wahrnehmung im Alltag entscheidet über den Steuersatz.
Von der Mehrwertsteuersenkung erfasst sind unter anderem frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte und ungefüllte Teigwaren, Brot sowie Speisesalz.
Warum die Mehrwertsteuer auf unter fünf Prozent sinkt
Der Steuersatz muss unterhalb von fünf Prozent angesiedelt werden, da die EU nur zwei begünstigte Sätze zulässt. Österreich nutzt diese bereits mit 13 Prozent (etwa für Blumen, Tiere, Gemälde) und zehn Prozent (Lebensmittel, Hotels).
Unterhalb der Fünf-Prozent-Grenze greift diese EU-Vorgabe jedoch nicht, weshalb die Regierung einen Wert knapp darunter anstrebt.
Steuerliche Abgrenzungen bei Brot, Milchprodukten und Gemüse
Die neue Mehrwertsteuer bringt zahlreiche Differenzierungen mit sich, die für KonsumentInnen auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar erscheinen können.
So profitieren klassisches Brot und viele Gebäcksorten von der Steuerreduktion. Croissants, Brioche oder bestimmte Laugengebäcke können aufgrund ihres Fettgehalts und ihrer Rezeptur weiterhin mit 10 % besteuert werden.
Bei Milchprodukten ergeben sich ebenfalls Unterschiede. Naturjoghurt fällt unter den reduzierten Steuersatz. Fruchtjoghurts oder andere aromatisierte Varianten können hingegen abhängig von ihrer Zusammensetzung weiterhin dem bisherigen Satz unterliegen. Auch bei Skyr ist die steuerliche Behandlung unterschiedlich: Je nach Herstellungsweise wird das Produkt als Joghurt oder als Frischkäse beziehungsweise Topfen eingestuft.
Während Weizen- und Dinkelmehl von der Senkung profitieren, bleibt Roggenmehl beim bisherigen Steuersatz. Für klassische Butter gilt künftig der reduzierte Satz, Joghurtbutter und Kräuterbutter bleiben hingegen bei 10 %.
Ähnliche Unterschiede zeigen sich bei Gemüseprodukten. Tiefgekühlter Blattspinat wird steuerlich begünstigt, gefrorener Cremespinat nicht. Bestimmte Produkte wie Trüffel, Kapern oder Safran sind von der Steuerreduktion ausdrücklich ausgenommen.
Mehrwertsteuer beim Bäcker sorgt für Kritik
Besonders intensiv wird die Umsetzung im Bäckergewerbe diskutiert. Nach den neuen Regelungen hängt die Besteuerung von Brot und Gebäck teilweise vom Fett- und Zuckergehalt ab. Enthält ein Produkt mehr als fünf Prozent Fett in der Trockenmasse, bleibt der Steuersatz bei 10 %. Liegt der Wert darunter, reduziert sich die Mehrwertsteuer auf 4,9 %.
Wirtschaftskammer-Spartenobmann Peter Storfer kritisierte die Regelung mit den Worten: „Das ist das Gegenteil von Entbürokratisierung“.
Auch praktische Beispiele verdeutlichen die Komplexität. Ein Buttersemmerl wird mit 10 % besteuert. Werden Semmel und Butter getrennt verkauft, gilt für die einzelnen Produkte der reduzierte Satz. Belegte Weckerl fallen ebenfalls unter andere steuerliche Regelungen als unbelegte Backwaren.
Christof Kastner, Vizeobmann des Lebensmittelhandels, bezeichnete die neuen Vorgaben als Bürokratiemonster. Viele kleinere Betriebe könnten die Anforderungen nicht rechtzeitig umsetzen. Er empfehle Kaufleuten daher, im Zweifelsfall beim bisherigen Steuersatz zu bleiben, um bei Testkäufen kein Delikt zu riskieren.
Unterschiedliche Mehrwertsteuer je nach Verkaufsform
Zusätzliche Unterschiede ergeben sich durch die Art des Verkaufs. Eine einzeln verkaufte Semmel unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 4,9 %. Wird sie mit Wurst, Käse oder Leberkäse belegt angeboten, fällt für das Gesamtprodukt ein Steuersatz von 10 % an.
Auch beim Konsum vor Ort und beim Mitnehmen gelten unterschiedliche Regelungen. Milch zum Mitnehmen wird mit 4,9 % besteuert. Erfolgt der Verzehr beziehungsweise Konsum im Geschäft oder Restaurant, gilt ein Steuersatz von 10 %.
Laut Auslegungshilfe des Finanzministeriums macht künftig sogar die Art des Einkaufs einen Unterschied. „Werden die Lebensmittel an der Theke bestellt und bezahlt und ohne weitere Leistung vor Ort konsumiert, wird von einer Lieferung, die dem 4,9 Prozent Steuersatz unterliegt, auszugehen sein“, heißt es dazu.
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