Altersteilzeit Österreich : Altersgerechtes Arbeiten und neue Modelle
Die Möglichkeiten, Arbeitsbedingungen altersgerecht anzupassen, sind mannigfaltig.
- © olly - stock.adobe.comÄltere Menschen in Österreich sind verhältnismäßig etwas seltener in Beschäftigung. 2024 arbeiteten in der Altersgruppe 55 -64 Jahre österreichweit 58,8 Prozent (ein leichter Anstieg gegenüber 2023).
In der Europäischen Union liegt der Wert bei Männern bei 71,4 Prozent, bei Frauen bei 59,4 Prozent.
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Im erwerbsfähigen Alter, also der Altersgruppe 20 -64 Jahre, waren 2024 in Österreich 77,4 Prozent der Bevölkerung erwerbstätig (ein hauchdünner Anstieg gegenüber 2023).
Im Vergleich dazu liegt der Prozentsatz in der Europäischen Union bei 76,1 Prozent.
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Einer der Gründe für weniger ältere Beschäftigte hierzulande ist das niedrige Pensionsantrittsalter. Weitere Faktoren sind etwa das Arbeitsrecht und höhere Lohnansprüche älterer Dienstnehmer.
Das kostet. Österreichs Ausgaben für öffentliche und private Pensionen betragen rund Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Der OECD-Schnitt liegt bei etwa 8 Prozent. In Europa liegen nur Griechenland mit 16,4 und Italien mit 16,3 Prozent über Östereichs Pensionsausgaben.
Aktueller Stand: So hoch ist das faktische Pensionsantrittsalter
Während das gesetzliche Pensionsalter für Männer bei 65 Jahren liegt und für Frauen ab 2024 stufenweise auf dieses Niveau angehoben wird, ist das tatsächliche – faktische – Pensionsantrittsalter nach wie vor niedriger.
Laut aktuellen Zahlen des Sozialministeriums liegt es 2025 für Männer bei durchschnittlich 62,3 Jahren und für Frauen bei 60,2 Jahren. Dieses Missverhältnis soll unter anderem durch Informationskampagnen und die Attraktivierung des längeren Verbleibs im Erwerbsleben ausgeglichen werden.
Seit 1. Jänner 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen schrittweise an jenes der Männer angeglichen. Die Anhebung erfolgt in Halbjahresschritten und betrifft Frauen ab dem Geburtsjahrgang 1964. 2025 liegt das gesetzliche Antrittsalter für diesen Jahrgang bereits bei 61 Jahren. Die vollständige Gleichstellung soll bis 2033 abgeschlossen sein.
Wie könnte der Arbeitsmarkt angepasst werden?
Doch mit der Anhebung des Pensionsantrittsalters allein ist es nicht getan. Auch der Arbeitsmarkt und der Arbeitsplatz werden sich den geänderten Rahmenbedingungen anpassen müssen.
Ein erster Schritt kann hier nur Bewusstseinsbildung der Beteiligten sein, gepaart mit dem Willen zur Veränderung. Bei der Umsetzung ist es wichtig, dass sich die Mitarbeiter als „Beteiligte“ im Prozess wahrnehmen und nicht als „Betroffene“.
Die Möglichkeiten, Arbeitsbedingungen altersgerecht anzupassen, sind mannigfaltig. Wesentlichster Punkt ist die Anpassung des Arbeitsumfeldes beispielsweise durch eine ergonomischere Arbeitsplatzgestaltung, Anpassung der Arbeitsabläufe, Erleichterung körperlicher Arbeit durch technische Hilfsmittel, Reduktion von Kälte- und Hitzearbeitsplätzen und Änderungen in der Arbeitszeit durch altersgerechte Schichtpläne aber auch durch angepasste Arbeitszeit- und Pausengestaltung.
Ebenso wichtig sind aber auch altersgerechte Fortbildungsmöglichkeiten, allen voran im Hinblick auf die Digitalisierung, Sensibilisierung und Schulung der Führungskräfte und die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung der Altersgruppen untereinander.
Ältere Arbeitnehmer sind motiviert
Im Mai 2024 wurde von der Jobplattform Xing der „Silver-Workers-Report“ vorgestellt, indem in der Altersgruppe zwischen 50 und 75 Jahren erhoben wurde, wie es unter anderem um die Motivation fürs Arbeiten im Pensionsalter bestellt ist.
So konnten sich vier von zehn Befragten vorstellen, auch im Pensionsalter noch zu arbeiten und sogar zwei Drittel waren der Ansicht, über 65 noch fit genug für eine Tätigkeit zu sein.
Als Gründe dafür, im Alter noch zu arbeiten, gaben 54 Prozent vor allem Spaß an der Arbeit an, 50 Prozent den Kontakt zu Mitmenschen und mehr als ein Drittel, eine sinnvolle Aufgabe zu haben.
Nur neun Prozent der Befragten möchten dabei mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Bevorzugt werden 20 Stunden oder eine geringfügige Beschäftigung.
Hier sind sowohl die Politik als auch die Arbeitgeber gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Fazit: Wie wichtig ist altersgerechtes Arbeiten?
Altersgerechtes Arbeiten bleibt ein zentrales Thema für Politik, Sozialpartner und Unternehmen. Es geht nicht nur um finanzielle Fragen, sondern auch um ergonomische Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeitmodelle und einen wertschätzenden Umgang mit älteren Beschäftigten.
Studien zeigen, dass altersgemischte Teams produktiver sein können – vorausgesetzt, es bestehen passende Rahmenbedingungen. Ziel ist es, Arbeitsfähigkeit und Motivation bis ins gesetzliche Pensionsalter zu erhalten.
Die jüngsten Entwicklungen im österreichischen Pensionssystem bedeuten auch für Unternehmen neue Anforderungen – etwa bei der Personalplanung und in der Kommunikation mit älteren Mitarbeitenden.
Gleichzeitig eröffnen sich neue Chancen für Beschäftigte, den Übergang in die Pension individueller zu gestalten. Der Strukturwandel am Arbeitsmarkt wird somit auch zum Treiber einer gerechteren und flexibleren Altersvorsorge.
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FAQ zu Österreichs Pensionsregelungen: Altersteilzeit, Beitragserhöhung und Schwerarbeit
Teilpension statt Altersteilzeit: Neue Möglichkeiten ab 2026
Ab 1. Jänner 2026 wird die Teilpension als neue Möglichkeit für einen schrittweisen Übergang in die Pension eingeführt. Dieses Modell erlaubt eine Reduktion der Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 %, während gleichzeitig ein anteiliger Pensionsbezug möglich ist. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Zugang zu Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenpension oder der Regelpension.
Anders als bei der bisherigen Altersteilzeit handelt es sich nicht um eine Förderung durch den Arbeitgeber, sondern um eine Kombination aus Teilzeit und Pensionsauszahlung, die durch die Pensionsversicherung abgewickelt wird.
Reform der Altersteilzeit: Neue Einschränkungen seit 2025
Die Altersteilzeit bleibt bestehen, wurde aber mit 2025 deutlich reformiert: Sie ist nur noch für maximal drei Jahre möglich und endet automatisch mit Anspruch auf die neue Teilpension. Überstunden werden bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt. Zudem ist während der Altersteilzeit keine Nebenbeschäftigung erlaubt, außer sie bestand bereits ein Jahr vor Beginn.
Nachhaltigkeitsmechanismus ab 2030: Finanzielle Sicherung der Pensionen
Um das Pensionssystem langfristig finanzierbar zu halten, wurde ein sogenannter Nachhaltigkeitsmechanismus beschlossen. Dieser tritt ab 2030 in Kraft, wenn die budgetären Zielvorgaben im Pensionssystem nicht erreicht werden. Maßnahmen wie eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, eine Verlängerung der Mindestversicherungsdauer oder Beitragserhöhungen könnten dann automatisch umgesetzt werden.
Beitragserhöhung für Pensionistinnen und Pensionisten
Seit 1. Juni 2025 zahlen Pensionistinnen und Pensionisten einen erhöhten Krankenversicherungsbeitrag. Dieser wurde von 5,1 % auf 6 % angehoben. In der Praxis bedeutet das für viele einen Nettopensionsverlust von mehreren hundert Euro pro Jahr, abhängig von der Höhe der Pension.
Pflege als Schwerarbeit anerkannt
Pflegeberufe werden ab 2026 offiziell als Schwerarbeit eingestuft. Damit wird Beschäftigten in der Pflege ein früherer Pensionsantritt ermöglicht – analog zu anderen körperlich besonders belastenden Berufen. Auch diese Maßnahme soll einen sozial ausgewogeneren Zugang zum Pensionssystem sicherstellen.
Aliquotierung bleibt bestehen
Die sogenannte Aliquotierung bei Pensionsanpassungen bleibt aufrecht. Das bedeutet: Wer im Laufe eines Jahres in Pension geht, erhält bei der nächsten Anpassung nur einen aliquoten Teil der jährlichen Pensionserhöhung – unabhängig vom Pensionsmonat. Die erstmalige Anpassung beträgt daher oft nur 50 % der allgemeinen Inflation.