unzulässige Kreditgebühren : OGH kippt BAWAG-Kreditgebühren: Drohen Österreichs Banken Rückzahlungen?

In seiner Entscheidung kritisierte der OGH insbesondere die Berechnungsmethode der Bearbeitungsgebühren.
- © Spitzi-FotoDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine wesentliche Entscheidung zur Verrechnung von Kreditbearbeitungsgebühren getroffen.
Die von der BAWAG erhobenen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1,5 Prozent für Verbraucherkredite wurden als unzulässig erklärt. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf Banken und Kreditnehmer in Österreich haben. Verbraucherschützer fordern nun Rückzahlungen, während die Bankenbranche eine differenzierte Betrachtung verlangt.
In seiner Entscheidung kritisierte der OGH insbesondere die Berechnungsmethode der Bearbeitungsgebühren. Es sei nicht nachvollziehbar, warum etwa die Vergabe eines Hypothekarkredits in Höhe von 440.000 Euro mehr Verwaltungsaufwand verursachen solle als ein Kredit über 220.000 Euro.
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Die generelle Verrechnung von Kreditbearbeitungsgebühren wurde jedoch nicht untersagt, sondern lediglich die prozentuale Berechnung als problematisch eingestuft.
BAWAG prüft Auswirkungen, Verbraucherschützer fordern Rückzahlungen
Die BAWAG kündigte an, die konkreten Auswirkungen des Urteils innerhalb der nächsten sechs Monate zu analysieren. Die Arbeiterkammer (AK) sowie der Verbraucherschutzverein (VSV) sehen darin jedoch bereits eine klare Grundlage für Rückforderungen.
"Die Banken haben exorbitante Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden", so Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV.
Um sicherzustellen, dass Verbraucher ihre Ansprüche nicht verlieren, plant der VSV zudem eine Unterlassungsklage gegen die BAWAG und weitere große Banken. Sollte es keine freiwilligen Rückzahlungen geben, könnten in Zukunft auch Abhilfeklagen folgen.
Bankenbranche sieht kein automatisches Rückzahlungsrecht
Die Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) weist darauf hin, dass es sich bei dem Verfahren um ein abstraktes Verbandsverfahren handelte.
"Die Entscheidung des OGH bedeutet nicht automatisch, dass alle betroffenen Kunden ein Recht auf eine Rückzahlung haben. Eine Einzelfallprüfung bleibt notwendig", erklärte Sparten-Geschäftsführer Franz Rudorfer.
Die Banken betonen zudem, dass hinter den Bearbeitungsgebühren konkrete Leistungen wie Bonitätsprüfung und Vertragserstellung stehen.
"Der effektive Jahreszinssatz macht die tatsächlichen Kosten transparent", so Rudorfer weiter.
Zusätzlich verweist die Branche darauf, dass in den vergangenen Monaten 74 klageabweisende Entscheidungen in ersten Instanzen gefallen seien, die eine automatische Rückzahlung infrage stellen.
Wie geht es weiter?
Die aktuelle OGH-Entscheidung sorgt für Unsicherheit bei Banken und Kreditnehmern. Während Verbraucherschützer auf Rückzahlungen drängen, argumentieren Banken mit der Notwendigkeit individueller Prüfungen.
Ob sich daraus weitreichende Folgen für den österreichischen Kreditmarkt ergeben, dürfte von weiteren Gerichtsentscheidungen und möglichen Sammelklagen abhängen. (apa/red)
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