Industriellenvereinigung Vorarlberg : Vorarlberg: Landesregierung schafft Rechtssicherheit für Betriebe in der Landesgrünzone

Füße und Hände eines Manns oder einer Frau sichtbar, in Uniform beim Verlegen von Pflastersteinen mit einem Vorschlaghammer.

Zwölf Vorarlberger Unternehmer hatten in der Vergangenheit mittels Sonderwidmung Betriebe in der Landesgrünzone errichtet oder bestehende Standorte erweitert.

(Hinweis: Dieses Bild wurde mithilfe von KI generiert und dient der Illustration.)

- © Ailee Tian

Die Industriellenvereinigung (IV) Vorarlberg begrüßt die Entscheidung der neuen Landesregierung, betroffene Flächen aus der Landesgrünzone zu entnehmen. 

"Damit ist nun Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe geschaffen worden", so IV-Präsident Elmar Hartmann.

Zwölf Vorarlberger Unternehmer hatten in der Vergangenheit mittels Sonderwidmung Betriebe in der Landesgrünzone errichtet oder bestehende Standorte erweitert. Diese Sonderwidmungen waren notwendig, um auf als Freifläche gewidmeten Grundstücken zu bauen. 

Insgesamt gibt es in Vorarlberg rund 3.100 solcher Sonderwidmungen. Einige davon betreffen Flächen in der Grünzone, darunter Industriebauten wie das Gebäude des Dosenherstellers Ball in Ludesch.

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"Tatsache ist, dass diese 0,07 Prozent längst Betriebsflächen sind", so Elmar Hartmann, Präsident der IV Vorarlberg.

- © www.fasching.photo

Hintergrund: VfGH erklärte Widmungen 2022 für rechtswidrig

Im Jahr 2022 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass bestimmte Sonderwidmungen in der Landesgrünzone rechtswidrig seien. Auslöser war ein Fall in Ludesch, bei dem die Widmung eines Grundstücks als "Freifläche Sondergebiet Betriebserweiterung" aufgehoben wurde. 

Der VfGH sah darin einen Widerspruch zur Grünzonenverordnung. Dieses Urteil betraf zwar primär ein Grundstück, könnte jedoch Auswirkungen auf die gesamte Landesgrünzone haben. Das Land Vorarlberg prüfte daraufhin, wie sich die Entscheidung auf andere Sonderwidmungen auswirkt.

IV Vorarlberg kritisiert Umweltbedenken

IV-Präsident Hartmann zeigte kein Verständnis für die Kritik von Umweltorganisationen und den Grünen an der jünsten Entscheidung. Die betroffenen Unternehmen hätten aufgrund der damals gültigen Sonderwidmungen investiert. 

"Sie jetzt darauf sitzen zu lassen, wäre einerseits nicht fair, andererseits ein fatales Signal an die Wirtschaft, die sich derzeit ohnehin in einer großen Krise befindet", betonte Hartmann.

Er verwies darauf, dass die herausgenommenen Flächen lediglich 0,07 Prozent der Gesamtfläche der Landesgrünzone ausmachen. 

"Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht und behauptet, dass dieser über unsere Naherholungsflächen trampelt. Tatsache ist aber, dass diese 0,07 Prozent längst Betriebsflächen sind", so Hartmann weiter.

Ausblick: Rechtliche Klarheit für betroffene Unternehmen

Mit der aktuellen Entscheidung sollen die rechtlichen Unsicherheiten für die betroffenen Betriebe nun beseitigt sein. Wäre dies nicht geschehen, hätte dies laut IV Vorarlberg die Planungs- und Rechtssicherheit in der Region erheblich beeinträchtigt. (apa/red)

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