Sicheres Vermieten Tirol : Wohnungsleerstand in Tirol: Initiative "Sicheres Vermieten" bietet neue Chancen

Panorama der Skyline von Innsbruck, Alpen, Österreich, im Winter am Abend mit schneebedeckten Bergen im Hintergrund

Mit der Initiative "Sicheres Vermieten" des Landes Tirol sollen leerstehende Wohnungen für die Vermietung aktiviert und leistbarer Wohnraum geschaffen werden.

- © moofushi - stock.adobe.com

Die Gründe für Wohnungsleerstand sind vielfältig. Einer davon ist die Scheu vor dem Vermieten und den damit verbundenen Risiken.

Mit der Initiative "Sicheres Vermieten" des Landes Tirol sollen leerstehende Wohnungen für die Vermietung aktiviert und leistbarer Wohnraum geschaffen werden.

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Im Vordergrund steht die Entlastung der privaten VermieterInnen von Unsicherheiten, Risiken, Ängsten und administrativem Aufwand durch das Angebot von Sicherheiten, technischen, rechtlichen und administrativen Dienstleistungen.

Die gesamte Mietverwaltung liegt in den Händen von "Sicheres Vermieten". Mit der bereits Ende 2023 gestarteten Initiative will man auf Eigentümer zugehen und Hürden für eine Vermietung abbauen.

Als Projektpartner des Landes Tirol fungieren die Tiroler gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft (TIGEWOSI) und die Rechtsanwaltskanzlei Prader Gottardis Fischer p g f.

Land Tirol übernimmt Risiko und legt Mietzins fest

Mit der Initiative übernimmt das Land Tirol das Ausfallsrisiko und legt den Mietzins fest. Dieser orientiert sich an der Wohnbauförderung und ist nach Gemeinden gestaffelt.

50 Wohnungen will man in der ersten Phase aktivieren. In Vorarlberg existiert eine vergleichbare Initiative, mit der bereits rund 30 Wohnungen pro Jahr für die Markt reaktiviert werden konnten.

Best-Practice-Beispiel für nachhaltige Wohnraumnutzung

Es handelt sich bei dieser Initiative bereits um ein Best-Practice-Beispiel, wie man mit Wohnungsleerstand umgehen kann.

Eigentümer können sich an die Initiative "Sicheres Vermieten" wenden und werden umfänglich unterstützt. An wen eine Wohnung schlussendlich vermietet wird, entscheidet am Ende immer noch die Vermieterin bzw. der Vermieter.

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