Original Mozartkugeln : Mozartkugel-Erfinder: Fürst gewinnt Streit um Original gegen Holzermayr

schild außen über geschäft der Café konditorei fürst in salzburg am alten marktplatz
© adobe stock/Chris Lawrence

Im Streit um die Original Mozartkugeln aus Salzburg darf sich die Café-Konditorei Fürst weiterhin als deren Erfinderin bezeichnen. 

Das Landesgericht Salzburg stellte fest, dass Geschäftsgründer Paul Fürst die weltbekannte kugelförmige Praline 1890 entwickelt hat – obwohl es bereits in früheren Jahren Produkte unter dem Namen "Mozartkugel" gegeben hatte. Einen Antrag der Confiserie Josef Holzermayr, einer Mitbewerberin, auf eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung wies das Gericht rechtskräftig ab.

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Fürst steht mit dieser Praline nicht allein da: Mehrere HerstellerInnen produzieren Mozartkugeln in Österreich. Mit Holzermayr liegt die Salzburger Konditorei allerdings seit dem Vorjahr in mehreren Rechtsstreitigkeiten

Ausgelöst hatte den aktuellen Konflikt eine Entdeckung im Sommer 2025: Der Salzburger Historiker Gerhard Ammerer fand ein Inserat aus dem Jahr 1881 in der Tageszeitung "Die Presse", das die "Salzburger Spezialität Mozartkugeln – handgefertigt von R. Baumann, Conditor, Salzburg" bewarb. Baumanns Betrieb gilt als Vorläufer der heutigen Confiserie Holzermayr.

Daraufhin bewirbt die Nachfolgefirma Holzermayr ihre Mozartkugeln mit dem Zusatz "Nach dem Originalrezept von 1880". Die Konditorei Fürst vertreibt hingegen die "Original Salzburger Mozartkugel" und verweist dabei auf die Erfindung 1890.

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Fehlendes Mozartkugeln Rezept führt zu Gerichtsentscheidung

Aufgrund dieses Fundes stellte Holzermayr unter anderem einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Konditorei und deren Geschäftsführer Martin Fürst, der das Traditionsunternehmen seit 2015 in fünfter Generation führt. Die Klägerin argumentierte, die Behauptung, Erfinderin der Mozartkugel zu sein, verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das Landesgericht Salzburg sah das anders und bestätigte Paul Fürst als Erfinder der Mozartkugel. Aus den vorgelegten Unterlagen "ergibt sich eben gerade nicht, dass es sich bei dem Produkt, das 1881 als Mozartkugel beworben wurde, um das handelt, was heute als Mozartkugel verstanden wird – eine kugelförmige Praline aus Marzipan mit Pistazien, Nougat und Schokolade", hielt das Gericht fest. 

Baumann habe sein Produkt seinerzeit als "Chocoladen-Bonbons" oder "Chocoladen-Creme-Kugeln" beworben. "Diese Bezeichnungen lassen keinen Rückschluss auf die Zusammensetzung des Produkts zu", so die Begründung des Gerichts.

dekorativ angeordnete ganze unnd aufgeschnittene mozartkugeln neben pistazien, haselnüssen und mandeln
Was wird heute unter Mozartkugel verstanden? Eine kugelförmige Praline aus Marzipan mit Pistazien, Nougat und Schokolade. - © adobe stock/Christian Jung
Wie werden Mozartkugeln produziert, welche Schritte sind von der Marzipanherstellung über das Formen der Füllung bis zum Überziehen mit Schokolade notwendig? Von den Rohstoffen bis zur fertigen Praline, die weltweit verkauft wird.

Mozartkugeln Rezept wohl erst Jahre nach der Erfindung schriftlich festgehalten

Belege für die ursprüngliche Rezeptur konnte die Klägerin nicht vorlegen. Das Gericht ging zudem davon aus, dass Paul Fürst sein Rezept mündlich an die nächsten Generationen weitergab und es erst später schriftlich fixierte. 

Die Werbung der Konditorei als Erfinderin der Mozartkugel sei somit weder irreführend noch wettbewerbswidrig. Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren steht jedoch erst im August an.

Schon mehrfach beschäftigte der Streit zwischen den beiden Confiserien die heimischen Gerichte. Fürst und Holzermayr betreiben ihre Geschäfte in unmittelbarer Nachbarschaft in der Salzburger Altstadt. Im Unterschied zu Fürst lässt Holzermayr seine "Echte Salzburger Mozartkugel" nicht in Salzburg herstellen – die Produktion erfolgt durch Lindt & Sprüngli in Niederösterreich.

Original Salzburger Mozartkugel: Mehrere Gerichtsverfahren seit 2025

Im Mittelpunkt der bisherigen Verfahren stand vor allem die Frage, wie mit dem Begriff "Original" für Mozartkugeln geworben werden darf. Im Jänner 2026 untersagte ein Gericht Holzermayr, die eigenen Kugeln nach Ammerers Fund als "nach dem Originalrezept von 1880" zu bezeichnen – schließlich müsste dafür das tatsächliche Rezept aus 1880 bekannt sein, so die damalige Begründung. 

Die Confiserie passte ihren Werbeslogan daraufhin zu "nach der Tradition von 1880" an.

Vor knapp zwei Wochen setzte sich umgekehrt Holzermayr mit einer einstweiligen Verfügung gegen Fürst durch. Der Konditorei wurde untersagt, den Eindruck zu erwecken, ein altes Gerichtsurteil erlaube es ausschließlich ihr, die eigenen Mozartkugeln als "Original" zu bezeichnen, nicht aber jenen der Konkurrenz. Laut Gericht hatte Fürst ein OGH-Erkenntnis aus dem Jahr 1996 "verkürzt und irreführend" wiedergegeben. (LB/APA)

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