Nachhaltigkeitsberichterstattung Österreich : Geplantes Omnibus Package der EU: Erleichterungen für Immobilienbranche?

Luftansicht auf drei Männer und eine Frau in formeller Kleidung, die in einem Büro an einem Tisch sitzen und ein Meeting abhalten, vor sich Geschäftsberichte und ein Bildschirm, auf dem groß "ESG" steht.

Unternehmen können bestehende ISO-Zertifizierungen nutzen, um ESG-Vorgaben effizient zu erfüllen.

- © Adobe Stock/InfiniteFlow

Die Wirtschaft steht vor zunehmenden Herausforderungen – nicht zuletzt durch regulatorische Veränderungen.

Die Europäische Union bringt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neue Anforderungen für Unternehmen. Gleichzeitig soll das Sustainability Omnibus Package für Erleichterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen. Mit der angekündigten angekündigten Verordnung sollen insbesondere bürokratische Hürden für Unternehmen abgebaut werden. Besonders die Immobilienbranche könnte davon profitieren.

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Neue Schwellenwerte: Weniger Unternehmen unter CSRD-Pflicht

Durch die Überarbeitung der CSRD sind künftig nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von über 50 Millionen Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Das bedeutet: 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen fallen aus dem Geltungsbereich heraus.

Unternehmen, die weiterhin CSRD-konform berichten müssen, erhalten zwei zusätzliche Jahre zur Umsetzung. Trotz der Erleichterungen bleibt die doppelte Wesentlichkeit weiterhin ein zentrales Prinzip des ESG-Reportings. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist die Betrachtung finanzieller sowie ökologischer und sozialer Aspekte.

Deshalb empfiehlt Anneli Fischer, Head of Corporate Sales bei Quality Austria Consulting, sich frühzeitig mit den Berichtspflichten auseinanderzusetzen.

Anneli Fischer, Head of Corporate Sales bei Quality Austria Consulting, trägt einen Anzug und spricht beim quality Austria Forum 2025 auf der Bühne.
Anneli Fischer, Head of Corporate Sales, Quality Austria Consulting: "Wer bereits jetzt auf Integrierte Managementsysteme setzt, kann auch in schwierigen Zeiten auf ein stabiles Fundament bauen." - © Anna Rauchenberger

CSDDD: Lockerungen bei Sorgfaltspflichten

Auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird entschärft: Unternehmen müssen künftig nur noch ihre direkten Geschäftspartner prüfen, nicht die gesamte Wertschöpfungskette. 

Zudem wird die Pflicht zur Sorgfaltsprüfung von jährlich auf alle fünf Jahre reduziert. Auch die Verpflichtung, Geschäftsbeziehungen bei nicht behebbaren Missständen zu beenden, entfällt.

Für die Immobilienwirtschaft bedeutet dies eine erhebliche Vereinfachung. Bauunternehmen, Facility Manager und andere direkte Partner stehen weiterhin im Fokus, während weiter entfernte Lieferketten nicht mehr zwingend geprüft werden müssen.

Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

Die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) werden überarbeitet:


✔️ 70 Prozent der bisherigen Datenpunkte entfallen
✔️ Sektorspezifische Berichtspflichten werden abgeschafft
✔️ Keine zusätzlichen Prüfpflichten durch externe Auditoren

Besonders die Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten wie CO₂-Emissionen, Energieverbrauch oder nachhaltige Baumaterialien stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Die Reform könnte hier spürbare Erleichterungen bringen, indem sie Bürokratie abbaut und Berichtsprozesse vereinfacht.

EU-Taxonomie: Erleichterung für mittelständische Unternehmen

Die EU-Taxonomie, die nachhaltige Investitionen klassifiziert, wird ebenfalls angepasst. Unternehmen mit einem Umsatz unter 450 Millionen Euro sind künftig nicht mehr zur Berichterstattung verpflichtet. Dies könnte insbesondere den Zugang zu grünen Finanzierungen erleichtern.

„Mit diesen Änderungen schafft die EU einen pragmatischeren Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, reduziert bürokratische Hürden und ermöglicht es Unternehmen, sich stärker auf die strategischen Aspekte ihrer Nachhaltigkeitsziele zu konzentrieren“, analysiert Elvis Penjo, Leiter ESG bei CBRE Austria.

Die neuen Vorgaben müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet werden. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die Regeln in nationales Recht zu übertragen.

Integrierte Managementsysteme als Hilfestellung

ESG-Strategien sind nach wie vor ein zentraler Aspekte für Unternehmen, die sich langfristig erfolgreich aufstellen möchten. Das wurde auch kürzlich auf dem qualityaustria Forum 2025 diskutiert. 

Die derzeitigen Entwicklungen betreffen natürlich auch österreichische Firmen. 45 % der heimischen CEOs bezweifeln, dass ihre derzeitige Strategie langfristig tragfähig ist. 

Christoph Mondl und Werner Paar, Co-Geschäftsführer der Quality Austria Holding, betonen, dass integrierte Managementsysteme helfen können, zukünftige Geschäftsmodelle und Berichtspflichten effizient zu bewältigen.

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