Gefahr Digitaler Euro : Digitaler Euro: Eine Währungsevolution mit verdammt vielen unbeantworteten Fragen
Inhalt
- Zwei Arten von CBDCs
- Finanzielle Inklusion: Was genau soll das sein?
- Bretton Woods 2.0 – Die programmierbare „Evolution“ des Geldes
- Die Pläne der EZB: Programmierbarkeit „technisch“ nicht ausgeschlossen.
- Kaum Kontrolle für den Verbraucher
- Enorme Kosten für Einführung
- Viele demokratiepolitisch offene Fragen
- Der Digitale Euro und die Zukunft des Bargeldes
Der Digitale Euro steht in den Startlöchern, doch sehr viele Fragen bleiben noch unbeantwortet.
- © peterschreiber.media - stock.adobe.comJe mehr Details rund um den Digitalen Euro bekannt werden, desto mehr Fragen tauchen auf. Warum braucht es dieses Projekt überhaupt? Kritiker monieren, der Digitale Euro sei eine Lösung für genau KEIN Problem.
Zunächst kurz erklärt: Der Digitale Euro ist eine so genannte digitale Zentralbankenwährung, kurz CBDC (Central Bank Digital Currency). Hierbei handelt es sich um keine genuine Erfindung der Europäer, sondern um eine weltweite Agenda, die von Denkfabriken, Tech-Konzernen, NGOs und vor allem vom Internationalen Währungsfonds (IWF, engl. IMF) vorangetrieben wird. Dieser strebt eine Art Revolution unseres weltweiten Währungssystems an und kündigte bereits 2023 einen neuen „Bretton Woods“-Moment an.
CBDCs sollen das weltweite Währungssystem revolutionieren. Idee und Technik für CBDCs stammen ursprünglich aus dem Privatsektor. Der IWF hat dazu im April 2025 sein virtuelles Handbuch für CBDCs veröffentlicht. Und dieses offenbart interessante Details. Vordergründig geht es um Begriffe wie „finanzielle Inklusion“ und laut IWF sind CBDCs eine Antwort auf ein sich veränderndes digitales makroökonomisches Umfeld für Zentralbanken – was auch immer das genau bedeuten soll.
Zunächst fällt auf, dass die Probleme, für die CBDCs eine Lösung sein sollen, kaum stichhaltig und tiefgehend beschrieben werden, weder in Quellen der Europäischen Zentralbank noch in Quellen des IWF.
Es geht im Grunde darum, in Zeiten von Bitcoin und Co. die digitale Kontrolle über das Geldsystem nicht zu verlieren, wobei stets von allen Quellen betont wird, dass herkömmliche Zahlungsmittel wie Bargeld nicht ersetzt werden sollen. Doch stimmt das auch?
Nie mehr die wichtigsten Nachrichten über Österreichs Wirtschaft und Politik verpassen. Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter: Hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung!
Zwei Arten von CBDCs
Zunächst einmal wird bei tiefgehender Recherche der Quellen klar, dass es mehrere technologische Ansätze für CBDCs gibt. Die in Washington DC angesiedelte Denkfabrik „The Atlantic Council“ beschäftigt sich intensiv mit digitalen Zentralbankenwährungen und hält fest, dass zwischen rCBDCs (r für „retail“) und wCBDCs (w für „wholesale“) unterschieden werden muss. Diese unterscheiden sich bei den technischen Ansätzen. Während rCBDCs quasi von einer breiten Öffentlichkeit für tägliche Zahlungen genutzt werden können, werden wCBDCs ausschließlich von Banken im Interbankenverkehr benutzt.
Zu den Beweggründen für rCBDC gehören die Förderung der finanziellen Inklusion, die Steigerung der Zahlungseffizienz, die Senkung der Transaktionskosten und die Verbesserung der Sicherheit. Die Hauptmotivation für wCBDC ist die Reduzierung grenzüberschreitender Reibungen bei Interbanken- und Wertpapiertransaktionen, wie das Atlantic Council erläutert.
Lesen Sie hier mehr über digitales Geld und das Weltwirtschaftssystem
Finanzielle Inklusion: Was genau soll das sein?
Immer wieder wird als Pro-Argument für CBDCs verwendet, dass diese finanzielle Inklusion fördern sollen. Vordergründig geht es darum, Menschen ohne Bankkonto und Smartphone oder Internet besseren Zugang zu Zahlungsmittel zu gewähren. Doch das dürften bestenfalls Scheinargumente sein, da doch für analog lebende Menschen das Bargeld existiert und Smartphones selbst in ärmeren Gesellschaftsschichten weit verbreitet sind. Es geht aber auch um noch etwas anderes. Ein Arbeitspapier des Atlantic Council aus 2024 im Zuge des „Bretton Woods 2.0“ Projekts gibt Aufschluss. Unter finanzieller Inklusion wird auch die Erweiterung des „finanziellen Instrumentariums“ der Zentralbanken verstanden. Es geht um Echtzeitinformationen, „Helikopterabwürfe“, bei denen die Zentralbank Geld direkt an die Haushalte überweisen kann, aber auch um „konjunkturfördernde“ Maßnahmen – mit anderen Worten: um Kontrolle.
Für Kritiker ist vor allem die so genannte „Programmierbarkeit“ von CBDCs ein Problem. Digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) haben das Potenzial, die Integration finanzieller und nichtfinanzieller Daten zu erleichtern, was die Entwicklung sozialer Bonitätsbewertungssysteme ermöglichen könnte. Diese Systeme könnten, ähnlich dem bestehenden Sozialkreditsystem Chinas, das Verhalten und die Vertrauenswürdigkeit von Einzelpersonen auf der Grundlage einer Kombination aus Finanz- und Sozialdaten bewerten. Dies könnte zwar zu einer gezielteren Sozialpolitik führen, wirft aber auch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre, der Überwachung und der Möglichkeit staatlicher Kontrolle auf, wie die Forschungsliteratur die theoretischen Möglichkeiten beschreibt.
Bretton Woods 2.0 – Die programmierbare „Evolution“ des Geldes
Die Möglichkeiten von „programmierbarem“ Geld kommen in der Literatur zu CBDCs auffällig oft vor, auch wenn stets auch deren Risken betont werden. Dennoch scheint genau diese Funktion ein großes Interesse wichtiger Stakeholder der CBDC-Agenda geweckt zu haben. Vor allem in der milliardenschweren Fintech-Szene werden die Möglichkeiten gepriesen, vermutlich deshalb, weil die technische Umsetzung solcher Systeme ein lukratives Geschäftsmodell ist. Bo Li, der Deputy Managin Director des IWF, spricht zudem recht offen über die möglichen Funktionen programmierbaren Geldes. Dieses könne laut Li öffentliche Institutionen und private Akteure helfen, so genannte smarte Verträge und gezielte „policy-function“ einzuführen wie z.B. Wohlfahrtszahlungen (soziale Transferleistungen), Konsum-Gutscheine und Essensmarken. Diese könnten so gestaltet werden, dass Regierungsinstitutionen finanzielle Unterstützung gezielt an jene Menschen adressieren können, die diese benötigen und auf gewisse Verwendungszwecke (z.B. nur Kauf von Lebensmittel) beschränkt werden können.
Der IWF kann aktuell als Haupttreiber der internationalen CBDC-Agenda identifiziert werden, ebenso wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die Weltbank. Von diesen Institutionen liegen inzwischen auch mehrere Arbeiten zur technischen Umsetzbarkeit vor.
Die Pläne der EZB: Programmierbarkeit „technisch“ nicht ausgeschlossen.
Die internationale Entwicklung von CBDCs läuft allerdings sehr heterogen ab und inzwischen sind auch schon einige Feldversuche gescheitert. Die US-amerikanische Federal Reserve Bank war bis vor kurzem ebenfalls noch ein führender Akteur, doch US-Präsident Donald Trump hat in einer seiner allerersten Anordnungen jegliche CBDC-Programme der Fed gestoppt. Die USA sind somit der erste westliche Staat, die unter Trump CBDCs offiziell verboten haben. Die technische Umsetzbarkeit gerät derweil immer mehr in den Fokus der Kritiker und es muss angemerkt werden, dass die Forschungsliteratur voll von möglichen Risiken ist.
Während die technischen Richtlinien von fast zwei Drittel aller weltweiten CBDC-Projekten die „Programmierbarkeit“ von Geld beinhalten, hat die Europäische Union in ihrem Gesetzesvorschlag zum Digitalen Euro dezidiert ausgeschlossen, dass dieser „programmierbar“ sein soll. Das macht deutlich, dass man sich in Brüssel der massiven Problematik dieser technischen Funktion bewusst ist. Die Frage ist aber, ob etwas, nur weil es gesetzlich verboten ist, nicht dennoch technisch möglich sein wird. Inzwischen liegen die technischen Richtlinien für die Umsetzung des digitalen Euros für das Frontend- und Backend-System vor. Darin wird den Kritikern gleich einmal gehörig Munition verschafft, denn auf Seite 11 der technischen Richtline „BSI TR-03179-1“ für den Digitalen Euro heißt es, dass dem Backendsystem in der Praxis weitere Funktionen hinzugefügt werden können: Dazu kann beispielsweise die Unterstützung der automatischen Auslösung von Zahlungen gehören, wenn vordefinierte Bedingungen erfüllt sind (oft als Programmierbarkeit bezeichnet), oder das Verbot von Zahlungen, wenn ein Wallet, das nur für bestimmte Zwecke ausgegeben wurde, außerhalb seines zulässigen Umfangs verwendet wird. Hier wird also schon die technische Möglichkeit zukünftiger Funktionserweiterungen, die gewisse Einschränkungen ermöglichen sollen, offengelassen.
Während die technischen Anforderungen an ein Backend-System Großteiles nachvollziehbar sind, führend IT-Experten allerdings an, dass diese „technisch“ gesehen eine Programmierbarkeit, wie im Gesetzesvorschlag der EU vorgesehen, nicht per se unmöglich machen. „Technisch“ gesehen wäre eine Programmierbarkeit mit den vorliegenden Richtlinien sogar relativ einfach integrierbar, sollte sich etwas die Gesetzgebung ändern– wie IT-Experten gegenüber den Wirtschaftsnachrichten einräumen. Braucht es also in Zukunft nur eine Gesetzesänderung, um aus dem digitalen Euro doch programmierbares Geld zu machen?
Kaum Kontrolle für den Verbraucher
Die Durchsicht der technischen Richtlinien für Frontend- und Backend-System macht auch deutlich, dass noch verdammt viele Fragen offen sind, wie die praktische Implementierung des Digitalen Euros funktionieren kann. Datenschutz, Cyber-Risiken und eine möglichst anonyme Zahlungstransaktion, die auch offline funktionieren soll, sind dabei wichtigen Themen. Scheitern könnte der Digitale Euro daher nicht nur an der fehlenden Akzeptanz und der Skepsis der Verbraucher, sondern auch an seinen komplexen technischen Anforderungen. Denn eines wird deutlich: Die gesetzlichen Vorgaben könnten im Konflikt mit den praktischen Möglichkeiten stehen.
Enorme Kosten für Einführung
Die Kosten für die Umsetzung des Digitalen Euros könnten zudem laut einer neuen Studie von PwC erheblich sein und bis zu 30 Milliarden Euro betragen. Folgekosten sind darin noch nicht inkludiert. Diese Kosten müssten vor allem Banken und die Wirtschaft tragen, da für das Zahlungssystem neue Infrastrukturen und Endgeräte und digitale Wallets benötigt werden. Nicht zuletzt müsste jeder Verbraucher auch in ein entsprechendes Endgerät investieren.
Der konkrete Zusatznutzen zu den bereits bestehenden digitalen Zahlungsarten wird also bezweifelt, vor allem von den privaten Banken, die zukünftig Mehrfachstrukturen anbieten müssten, denn auch die bisher gängigen digitalen Zahlungsmethoden müssten weiter betrieben werden.
Viele demokratiepolitisch offene Fragen
Für die Konsumentinnen und Konsumenten im Euroraum stellt sich also eine zentrale Frage, welchen Mehrwert der digitale Euro wirklich bringen soll. In der Praxis haben sich massive Datenschutzprobleme und technische Risiken etwa bei der Umsetzung auf den Bahamas oder in Nigeria ergeben. Die Öffentlichkeitsarbeit der EZB und anderer Zentralbanken bleibt vollkommen unter dem demokratiepolitisch gebotenen Niveau, die eine solche Änderung im Eurosystem erfordern würde und viele Argumente scheinen bislang reine PR-Phrasen zu sein. Eine substanzielle und breite Diskussion findet nicht statt. Zumindest bislang. Weiters kann der Digitale Euro nicht losgelöst von anderen digitalen Entwicklungen gesehen werden. Etwa der Einführung der digitalen ID, der digitalen Gesundheitsakte oder dem Digital Service Act sowie einem möglicherweise geplanten EU-Vermögensregister. Die Gefahr eines „Gläsernen Bürgers“ besteht real und sollte von der Politik ernst genommen werden.
Auch angesichts steigender Bedrohungen durch Cyberattacken und Co ist fraglich, ob ein Digitaler Euro die Resilienz des Währungsraumes insgesamt verbessern würde. Eine ehrliche und aufgeräumte Debatte um den Digitalen Euro wird es brauchen – vor allem auch unter Einbindung seiner Kritikerinnen und Kritiker.
Der Digitale Euro und die Zukunft des Bargeldes
Weiters ist die Beziehung von CBDCs zum guten alten Bargeld eine komplizierte. Es wird zwar von der EZB immer betont, dass der Digitale Euro das Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen soll. Tatsächlich soll der Zugang zu Bargeld im EU-Gesetzesentwurf zum Digitalen Euro garantiert und ausgebaut werden. Die Österreichische Nationalbank setzt sich sogar für eine Annahmepflicht für Bargeld ein und einen erleichterten Zugang etwa durch ein flächendeckendes Bankomatnetz.
Das heißt aber nicht, dass es nicht eine Agenda in der EU gäbe, die Bargeld weiter einschränkt. Die Zahlungsobergrenzen für Bargeld sollen weiter herabgesetzt werden. Auch Kontrollpflichten sollen erweitert werden, so wird in einigen Ländern der Eurozone diskutiert, dass bereits bei regelmäßigen Behebungen von 3.000 Euro von einem Bankkonto dies an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden muss. Auch die Deklarationspflicht steht vor einer Ausweitung. Wer Bargeld auf seine Bank bringt, muss immer öfters darlegen, woher dieses stammt. In Summe steht Bargeld unter einer starken Kontrollaufsicht, die in den nächsten Jahren noch verstärkt wird. Obwohl Barzahlungen rückläufig sind, sind aber auch immer mehr Scheine und Münzen im Umlauf. Selbst in sehr digital affinen Ländern wie Schweden wird Bargeld gehortet. Ein Indiz dafür, dass es als Wertaufbewahrungsmittel geschätzt wird. Nach wie vor ist es die einzige Möglichkeit, sein Geld tatsächlich am Leibe zu besitzen. Ob dies mit dem Digitalen Euro in Form eines Wallet-Device auch zukünftig möglich sein wird, bleibt fraglich. Bislang gibt es jedenfalls kein Zahlungsmittel, dass die Funktion der Wertaufbewahrung besser erfüllt als Bargeld. Darüber sind sich die meisten Menschen laut Umfragen im Euroraum einig.
Lesen Sie hier mehr über Österreichs Festhalten am Bargeld
Die Entwicklung rund im CBDs ist also nicht gänzlich losgelöst von anderen digitalen Innovationen zu betrachten. Wenn vordergründig behauptet wird, dass Bargeld nicht abgeschafft werden soll, dann muss aber trotzdem darauf hingewiesen werden, dass es eine Agenda der Bargeld-Einschränkung defacto gibt. Ab 2027 gilt in der EU eine Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro.
Auch Konten für den Digitalen Euro sollen auf 3.000 Euro beschränkt sein. In Summe wird dem Bürger die Verwendung von Geldvermögen erschwert. Das mag unter dem Gesichtspunkt der Steuerbetrugs- und Geldwäschebekämpfung rechtfertigbar sein, allerdings entsteht damit in Summe auch ein demokratiepolitisch bedenkliches technisches Instrumentarium.
Der „digitale Faschismus“ ist uns bislang unbekannt, wir erkennen seine Formen und Facetten nicht und wir müssen uns fragen, wo die Kipppunkte entstehen, die wir vielleicht in unserer digitalen Naivität gerade selbst schaffen. Gerade deshalb ist eine öffentliche Debatte um Instrumente wie den Digitalen Euro dringend geboten, denn sozioökonomischer Fortschritt und Rückfall in dunkle Zeiten liegen hier nahe beieinander. Das wird keiner verleugnen können, der sich eingehend mit der Forschungsliteratur zu CBDCs beschäftigt hat.