Gründerservice : Unternehmensgründung und Betriebsnachfolge: Tipps für Unternehmen
Mit 2.573 Neugründungen verzeichnete die Steiermark 2024 den dritthöchsten Halbjahres-Gründungswert aller Zeiten. Der Gründergeist ist also trotz herausfordernder Rahmenbedingungen ungebrochen.
Nur in den Jahren 2021 und 2023 haben sich in diesem Zeitraum noch mehr Personen selbständig gemacht, nämlich 2.766 beziehungsweise 2.644. Rechnet man noch die selbständigen Personenbetreuer dazu, wurden in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sogar 3.122 Unternehmen neu gegründet.
Ähnlich die Situation in Kärnten: Hier gab es im ersten Halbjahr insgesamt 1.184 neue Gewerbeanmeldungen (ohne Berufszweig „Selbständige Personenbetreuer“). Im Vergleichszeitraum 2023 waren es 1.261 Neugründungen.
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Damit der Sprung in die Selbständigkeit kein Bauchfleck wird, steht Gründungswilligen ein umfassendes Beratungsangebot zur Verfügung.
„Wir bieten umfangreiche Workshops, Trainings und Beratungen an, die von den angehenden Gründern auch hervorragend genutzt werden“, sagt etwa Markus Reiter, Leiter des Gründerservice in der WKO Steiermark.
Inhaltliche Schwerpunkte bilden dabei Themen von Steuern und Businessplan bis hin zu Versicherungen, Gewerberecht, Rechtsformen, Buchhaltung und Kundengewinnung. Eine Vorbereitung auf das Unternehmertum bietet weiters das Unternehmertraining in den WIFIs beider Bundesländer: Der aus acht Modulen bestehende Lehrgang gibt angehenden Unternehmern das Rüstzeug, um in allen Handlungsfeldern gute Entscheidungen zu treffen. Das reicht vom Finanzmanagement über wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge, bis hin zu Marketing, Kommunikation und Personalführung.
Im ersten Halbjahr wurden in der Steiermark 2.573 und in Kärnten 1.184 Unternehmen gegründet
Welche Rechtsform soll ein Unternehmen haben?
Aber auch Steuerberater sowie Notare sind gute Anlaufstellen auf dem Weg in die Selbständigkeit. Letztere etwa bieten mit dem Gründerpaket eine kostenlose Erstberatung für Gründer an.
„Bei diesem Termin geht man alle Punkte durch, die für eine Gründung wichtig sind – also zum Beispiel, welche Rechtsformen es gibt, identifiziert Gebiete, wo noch Entscheidungen gefällt werden müssen und zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt“, beschreibt Christina Mazelle-Rasteiger, Substitutin im Notariat Kapfenberg.
Falls gewünscht, würden die potenziellen Gründer dann auch, allerdings kostenpflichtig, im Gründungsprozess begleitet. „Wir sehen uns als One-Stop-Shop für diese“, sagt Mazelle-Rasteiger, zu deren Interessensschwerpunkten das Unternehmensrecht zählt.
Und sie hat auch gleich einen Tipp für angehende Unternehmer parat – nämlich, sich die Rechtsform des Unternehmens gut zu überlegen.
„Die passende Rechtsform ist extrem wichtig, da diese Auswirkungen beispielsweise im Bereich des Steuerrechts und der Sozialversicherung hat. Aber auch der Kapitalaufwand, die Gründungskosten und das Thema Haftung sind dabei zu bedenken“, so Mazelle-Rasteiger. So wie die Rechtsform sollten gegebenenfalls aber auch die dafür erforderlichen Verträge, etwa jene bei Gesellschaften, maßgeschneidert sein.
„Nur ein individueller Gesellschaftsvertrag kann den Interessen der Gesellschafter tatsächlich Rechnung tragen. Darüber hinaus geht es darum, sie für alle möglichen Eventualitäten abzusichern, an die die Gründer im Moment der Gründung gar nicht denken“, erklärt die Notarsubstitutin.
So könne beispielsweise geregelt werden, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Zustimmungspflichten, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will und ob ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen kann. Auch die Rechte von Minderheitsgesellschaftern können abgesichert und Beschlussmehrheiten sowie Gewinnbeteiligung geregelt werden.
Aber nicht nur bei der Gründung ist Beratung essenziell, sondern auch bei der Übergabe eines Betriebs. Allein im Vorjahr wurden in Kärnten 490 Betriebe von neuen Unternehmern übernommen, in der Steiermark waren es 985 Übernahmen.
„Bis 2029 stehen in der Steiermark laut KMU Forschung Austria zirka 6.400 übergabetaugliche Arbeitgeberbetriebe zur Nachfolge an. Von der erfolgreichen Weiterführung dieser Betriebe hängen rund 80.000 steirische Arbeitsplätze ab“, weiß Katrin Kuss, Leiterin und Koordinatorin der steirischen Betriebsnachfolgeinitiative Follow me.
Diese stellt die zentrale Anlaufstelle der WKO Steiermark für Übergeber und Nachfolger dar, die Unterstützung bei Fachfragen zum Thema Betriebsnachfolge und der Nachfolgepartnersuche für einen Nachfolgeantritt oder für eine geplante Betriebserweiterung suchen, so Kuss.
Darüber hinaus stehe sowohl Übergebern als auch Übernehmern ein Follow me-Expertennetzwerk mit Rat und Tat zur Seite. Nachfolger oder Betriebe zur Übergabe finden aber auch über die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer Österreich zueinander.
Aber nicht nur bei der Gründung ist Beratung essenziell, sondern auch bei der Übergabe eines Betrieb.
Wie kann eine Übergabe aussehen?
„Eine Übergabe ist ein weites Feld, da spielen viele Themen hinein“, sagt Mazelle-Rasteiger. Werde der Betrieb familienintern weiter gegeben, sei beispielsweise auch das Erbrecht relevant. „Werden bei der Übergabe beziehungsweise Übernahme die erbrechtlichen Ansprüche anderer Familienangehöriger nicht berücksichtigt, kann der Übernehmer später mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert werden. Und das kann für den Betrieb unter Umständen existenzbedrohend sein."
Guter Rat ist aber auch bei Übergaben an nicht zur Familie gehörende Nachfolger gefragt Etwa, um die für alle Beteiligten beste Lösung – vom Management-buy-out über die Verpachtung bis zum Verkauf – zu finden. Sowohl Mazelle-Rasteiger als auch Kuss raten in diesem Zusammenhang dazu, sich rechtzeitig mit dem Thema Übergabe zu beschäftigen. „Je früher man das tut, desto besser“, heißt es unisono.
Übrigens: Für Gründer sowie Jungunternehmer stehen aber auch diverse Fördertöpfe – etwa von manchen Ländern und Gemeinden, Wirtschaftskammern, dem Austria Wirtschaftsservice (aws) oder der EU – bereit. Auskünfte darüber erteilen ebenfalls beispielsweise sowohl die Gründerservices z.B. online Förderungen Steiermark zum Thema Gründung, Nachfolge & Übergabe - WKO) als auch Banken.