Arbeitsrecht Österreich : Arbeitsrecht Österreich 2025: Wirtschaftskammer Salzburg will mehr Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit

Eine Vorgesetzte leitet ein Meeting mit vielen Mitarbeitern an einem langen Konferenztisch.

Die WKS sieht dringenden Handlungsbedarf, um österreichische Betriebe von überbordender Bürokratie zu entlasten und ihnen im internationalen Wettbewerb mehr Flexibilität zu ermöglichen. 

- © Jacob Lund

Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) wirft jüngst einen etwas anderen Blick auf das heimische Arbeitsrecht: und zwar aus Sicht der internationalen Wettbewerbsfähigkeit

In einem Hintergrundgespräch mit Medienvertretern betonte WKS-Präsident Peter Buchmüller, dass Österreichs Arbeitnehmer im europäischen Vergleich bereits überdurchschnittlich gut abgesichert seien. Das belege auch die hohe Zufriedenheit mit dem Arbeitsumfeld belege. 

Zugleich wurde aufgezeigt, in welchen Bereichen gezielte arbeitsrechtliche Reformen möglich und notwendig wären, ohne den sozialen Schutz zu gefährden. 

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  • Peter Buchmüller, Präsident der WK Salzburg
    „Wir brauchen ein Arbeitsrecht, das die betriebliche Realität abbildet und nicht von gestern ist."

    Peter Buchmüller, Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg

Arbeitsrechtlicher Schutz in Österreich über EU-Durchschnitt

Mit 38 bezahlten freien Tagen pro Jahr – bestehend aus Urlaub und Feiertagen – liegt Österreich klar über dem EU-Durchschnitt von 33 Tagen. Für zusätzliche freie Tage, wie etwa einen weiteren Feiertag oder einen erleichterten Zugang zur sechsten Urlaubswoche, sieht die WKS daher keinen Handlungsspielraum

„Wer mehr möchte, muss auch die Kosten und Folgen für die Betriebe im Blick behalten“, so Lorenz Huber, Leiter des Bereichs Arbeitsrecht in der WKS. 

Auch bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist Österreich im internationalen Spitzenfeld. Bis zu zwölf Wochen volle und vier Wochen halbe Lohnfortzahlung pro Jahr sind gesetzlich garantiert – deutlich mehr als beispielsweise in Deutschland (sechs Wochen) oder der Schweiz (drei Wochen im ersten Jahr). Noch restriktiver ist Schweden, wo der erste Krankheitstag nicht bezahlt wird. 

Beim Mutterschutz zeigt sich ein ähnliches Bild. In Österreich beginnt das absolute Beschäftigungsverbot acht Wochen vor der Geburt, in Deutschland sechs Wochen. In der Schweiz arbeiten viele Schwangere bis zur Entbindung – aus Sicht der WKS ein weiteres Beispiel für das hohe Niveau des heimischen Arbeitnehmerschutzes. 

Österreichs Sozialstaat muss nicht abgebaut, aber besser organisiert werden – mit einem Arbeitsrecht, das effizient, risikogerecht und zukunftsfit ist.

Arbeitsrecht Österreich: Reformen für weniger Bürokratie gefordert

Trotz dieses hohen Niveaus sieht die WKS dringenden Handlungsbedarf, um österreichische Betriebe von überbordender Bürokratie zu entlasten und ihnen im internationalen Wettbewerb mehr Flexibilität zu ermöglichen. 

Im Fokus stehen dabei vor allem drei Bereiche: 

  1. Entbürokratisierung
  2. Arbeitszeitflexibilisierung und
  3. Rechtssicherheit für Arbeitgeber. 

Ein zentrales Beispiel ist die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen. Diese muss derzeit bereits ab elf Beschäftigten erfolgen – mit einer vorgeschriebenen Ausbildung von 24 Unterrichtseinheiten. Die WKS fordert eine Anhebung dieser Grenze auf 50 Beschäftigte, da insbesondere in kleinen Betrieben die Funktion ohnehin meist vom Arbeitgeber selbst oder einem direkten Vorgesetzten übernommen werde. 

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Auch bei den verpflichtenden sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Begehungen sei eine Differenzierung nach Betriebsart und Risikopotenzial überfällig. Während heute bereits ein elfköpfiger Büro- oder Handelsbetrieb jährlich eine Begehung organisieren muss, schlägt die WKS vor, dass risikoarme Kleinbetriebe diese nur noch alle fünf Jahre durchführen müssen. 

Mehr Flexibilität bei Arbeitszeitmodellen ermöglichen

Ein weiterer Reformpunkt betrifft die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten. Derzeit ist für eine Durchrechnung der Arbeitszeit eine kollektivvertragliche Ermächtigung notwendig. 

Das ist ein Hindernis für viele Betriebe, die auf betrieblicher Ebene flexible Lösungen umsetzen möchten. Hier fordert die WKS eine Stärkung der Betriebsebene, um rascher und zielgerichteter auf individuelle und konjunkturelle Erfordernisse reagieren zu können. 

Wettbewerbsfähigkeit sichern ohne Sozialabbau

Der WKS-Vorschlag lautet: Eine Modernisierung des Arbeitsrechts im Sinne der Unternehmen muss möglich sein, ohne die hohe soziale Absicherung grundsätzlich in Frage zu stellen. 

„Wir brauchen ein Arbeitsrecht, das die betriebliche Realität abbildet und nicht von gestern ist. Nur so können wir als Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig bleiben – auch im internationalen Vergleich“, betont WKS-Präsident Buchmüller. 

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