Gemeindepaket Österreich 2025 : Die Gemeindefinanzen sind am Limit – und nun?

Das Gemeindeamt in Velden am Wörthersee (Österreich, Kärnten)
© André Franke - stock.adobe.com

Neuer Kanal, Digitalisierung, Kinderbetreuung, Pflege. Die Liste an Forderungen an die Gemeinden ist lang – doch das Budget knapp.

Bereits Ende 2023 wurde der Finanzausgleich für die Jahre 2024 bis 2028 ausverhandelt. In den kommenden fünf Jahren werden den Ländern und Gemeinden zusätzlich rund 2,4 Milliarden vom Bund zur Verfügung gestellt, wovon 123 Millionen auf die Steiermark entfallen.

Dieser Betrag teilt sich in Direktzahlungen wie Finanzzuweisungen und Zweckzuschüssen beziehungsweise in Maßnahmen zur Ausgabendämpfung wie im Pflege- und Sozialbereich auf. Hiermit wurde eine tragfähige Lösung für die nähere Zukunft geschaffen, für das heurige Jahr mussten jedoch weitere Maßnahmen folgen.

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Konjunkturaussichten 2024 und ihre Auswirkungen

Das vergangene Jahr 2023 bescherte Österreichs Wirtschaft ein Rezessionsjahr. So schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt real um 0,8 Prozent, 2021 und 2022 betrug es noch gut 4 Prozent.

Die Konjunkturprognose für 2024 sieht da auch nicht rosiger aus. So sank die Wirtschaftsleistung laut Statistik Austria im ersten Quartal 2024 um 1,1 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für das gesamte Jahr 2024 geht das WIFO von einer Stagnation aus. Das IHS und die Nationalbank sind etwas optimistischer und rechnen mit einem Plus von 0,3 Prozent.

Vor allem der Industrie- und Bausektor ist nach den Prognosen weiter rückläufig. Ein wenig erfreulicher sieht es für 2025 aus, wo das WIFO mit einer Steigerung des BIP von 1,5 Prozent, das IHS von 1,6 und die Nationalbank sogar von 1,8 Prozent ausgeht.

Erschwerend kommt für die Gemeindefinanzen neben der Wirtschaftsflaute auch die im EU-Durchschnitt immer noch vergleichsweise hohe Inflation hinzu. Diese sank im Laufe des Jahres von 4,6 Prozent im Jänner auf 2,9 Prozent im Juli. Im Vergleich dazu lag laut Eurostat die Inflation im Euroraum im Juli bei 2,6 Prozent, in der Europäischen Union bei 2,8 Prozent.

Das befeuert natürlich auch wieder die Lohnabschlüsse, was den Wirtschaftsstandort wie auch den heimischen Arbeitsmarkt unter Druck bringt. Deswegen wurde im Rahmen des Finanzausgleichs auch 450 Millionen Euro zusätzlich an die Gemeinden ausgeschüttet.

Ende des vergangenen Jahres erklärte Finanzminister Magnus Brunner, dass es zeitnah auch ein Gemeindepaket 2024 geben wird sowie der Bund die Konjunktur und auch die Bauwirtschaft ankurbeln möchte.

Wenig Spielraum bei Verhandlungen für Gemeindepaket

Dieses Gemeindepaket wurde im Juli, gerade noch rechtzeitig vor der Sommerpause, im Nationalrat beschlossen und bringt mit 2025 den Gemeinden 920 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln.

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen Ausgaben durch die Inflation, gestiegene Personalkosten aber auch der Umlagen an die Länder einerseits dringend notwendig, da sich auch auf der Einnahmenseite durch die Konjunkturflaute, der Welle an Insolvenzen und der Einbruch der Grunderwerbssteuer keine Entlastung ergibt.

Die Verhandlungen erwiesen sich dabei als äußerst knifflig, da auch dem Bund durch die Maastricht-Kriterien, wonach unter anderem die Neuverschuldung maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen darf, wieder engere Grenzen gesetzt waren.

Bis Ende 2023 waren diese ausgesetzt gewesen, legten aber diesmal den Spielraum bei 920 Millionen Euro fest, der auch über mehrere Jahre bis 2028 erstreckt wird. Ein Teil des Gemeindepakets ist auch ein weiteres Kommunalinvestitionsgesetz, das KIG 2025. Diese umfasst Zweckzuschüsse im Umfang von 500 Millionen Euro.

Das Geld daraus soll zur Hälfte in Investitions-, Sanierungs- und Instandhaltungsprojekte fließen, die andere Hälfte dient zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen und ab sofort auch für Anpassungsmaßnahmen, die durch den Klimawandel notwendig sind.

Ebenfalls neu ist die Erhöhung der Förderquote des Bundes. Diese steigt von 50 auf 80 Prozent, was im Umkehrschluss eine Senkung des Eigenmittelbedarfs für Gemeinden auf 20 Prozent bedeutet.

In Zukunft werden Investitionen für Gemeinden kaum mehr ohne Neuverschuldung zu schultern sein.

Digitalisierung im Fokus

Weiters wird im Rahmen des Gemeindepakets 2024 auch die Digitalisierung durch den Zweckzuschusses digitaler Wandel unterstützt. Dieser umfasst 30 Millionen Euro pro Jahr und soll sowohl dazu dienen, den digitalen Übergang in den Gemeinden selbst zu unterstützen, wie auch die Bürger bei digitalen Behördengängen und Förderanträgen durch die Gemeinden.

Diese Förderung wird insbesondere damit argumentiert, dass die Gemeinde für die Bürger die erste Anlaufstelle ist. Ziel ist es, die Digitalisierung der Verwaltung vor allem mit ID Austria als Verifizierungstool für Behördenwege zu etablieren.

Jedoch soll insbesondere älteren Menschen dabei ermöglicht werden, ihre Behördenwege weiterhin analog erledigen zu können. Trotzdem soll ihnen dabei der volle Leistungsumfang zur Verfügung stehen, wie sich beispielsweise bei der Beantragung des Handwerkerbonus gezeigt hat, der nur online beantragt werden konnte.

Die Förderquote des Bundes wird von 50 auf 80 Prozent erhöht, der Eigenmittelbedarf sinkt auf 20 Prozent.

Anspannung trotz Finanzspritze

Trotz Bereitstellung dieser Mittel bleibt die finanzielle Situation der Gemeinden angespannt, wie das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung resümiert. Dabei beruft man sich auf Erkenntnisse einer Prognose, die das KDZ zur Entwicklung der Gemeindefinanzen bis 2027 im Auftrag des Städtebundes erstellt hat.

Diese Prognose besagt, dass es beim Liquiditätsrückgang bleibt, der seit dem vergangenen Jahr besteht. Schlimmer noch, könnte laut dieser Prognose die Zahlungsfähigkeit ohne weitere Unterstützung durch die Länder und den Bund sogar unter die des Jahres 2020 fallen.

Laut KDZ müsste man für eine effektive Unterstützung der Gemeinden an zwei Punkten ansetzen. Zum einen muss die Zahlungsfähigkeit der Gemeinden gesichert werden; zum anderen müssen ausreichend Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen, um einen Investitionsstau zu vermeiden.

In den kommenden fünf Jahren werden den Ländern und Gemeinden zusätzlich rund 2,4 Milliarden vom Bund zur Verfügung gestellt.

Reformen notwendig

Vor diesem Hintergrund wurde auch die Steigerung der Finanzierungsquote des Bundes im Rahmen des KIG 2025 von 50 auf 80 Prozent positiv hervorgehoben, da Fördergelder aus der vergangenen Periode 2023 nicht ausgeschöpft wurden, weil es den Gemeinden an finanziellen Mitteln fehlt, die Eigenmittelquote zu erfüllen.

Weiters wurde vom KDZ eingemahnt, dass die Verpflichtung zur Beteiligung an Finanzierungen für Landesaufgaben die Budgets der Gemeinden erodieren lässt. Durch die daraus resultierenden sinkenden finanziellen Spielräume der Gemeinden schlussfolgert das KDZ, dass Investitionen in Zukunft kaum mehr ohne Neuverschuldung zu schultern sein werden.

Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt das KDZ eine Kombination aus Unterstützung und Reformen.