FFG Förderung : FFG Förderung und Forschungsprämie Österreich: 5 Mythen, die Unternehmen bares Geld kosten

ansicht von oben auf ein vierköpfiges junges team rund um einen tisch mit viel papier, bei der entwicklung einer smartphone-app
© adobe stock/mangpor2004

Österreichische Unternehmen lassen trotz attraktiver F&E-Förderungen erhebliche Potenziale liegen. Dahinter stecken oft keine fehlenden Innovationsideen, sondern 

  • Unsicherheit beim Antragsprozess,
  • mangelnde Transparenz
  • und hartnäckige Fehlannahmen zur Förderfähigkeit. 

Das wissen Natascha Stornig-Wisek, Steuerberaterin und Sonja Schitter-Sollner, Chemikerin, nur allzu gut. Beide sind Expertinnen für die Forschungsprämie Österreich,  F&E und Förderberatung bei LeitnerLeitner. Sie zeigen auf, wie Unternehmen vorhandene Potenziale – auch rückwirkend – erschließen können.

Neben standortbezogenen Förderungen bietet die Forschungsprämie Österreich einen eigenständigen steuerlichen Anreiz, der sich rückwirkend geltend machen und mit anderen Förderprogrammen verknüpfen lässt. 

Für Unternehmen entstehen dadurch zusätzliche Investitionsspielräume – mit positiven Effekten für den gesamten Wirtschaftsstandort. Die entscheidenden Fragen: Wie lässt sich dieser Steuervorteil optimal einsetzen, und welche Stolpersteine lauern in der Praxis?

Nie mehr die wichtigsten Nachrichten aus Österreichs Wirtschaft und Politik verpassen. Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter!

FFG Förderung und Forschungsprämie: Direkter Liquiditätshebel für Innovation

Die Forschungsprämie zählt zu den attraktivsten Instrumenten im Bereich Förderung für Forschung und Entwicklung in Österreich: 14 % der F&E-Aufwendungen werden als Cash-Back rückerstattet. Wichtig zu wissen: Das gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinne erzielt.

„Die Forschungsprämie ist ein direkter Liquiditätshebel für Unternehmen. Sie schafft finanzielle Spielräume für Investitionen und stärkt die Innovationskraft, auch rückwirkend und in Kombination mit weiteren Förderungen“, erklärt Stornig-Wisek.

Lesen Sie hier über Österreichs innovativste Start-ups

Was tatsächlich als F&E gilt – breiter Rahmen als oft angenommen

Welche Tätigkeiten als Forschung und Entwicklung anerkannt werden, ist für die FFG Forschungsprämie ausschlaggebend. Als Maßstab gelten das Frascati Manual der OECD und die österreichische Forschungsprämienverordnung

Förderfähig sind Projekte, die neuartig sind, über Routineänderungen hinausgehen und auf wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen aufbauen. Besonders relevant ist dabei die experimentelle Entwicklung – gemeint ist die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Materialien.

„Viele Unternehmen unterschätzen, wie breit der F&E-Begriff tatsächlich ist“, sagt Schitter-Sollner.

Auch hinsichtlich der Organisationsform bietet die Forschungsprämie Spielraum. Auftragsforschung im EU- oder EWR-Raum ist bis zu 140.000 Euro pro Jahr förderbar, während für eigenbetriebliche Forschung keine Betragsgrenze gilt.

Zur Bemessungsgrundlage zählen neben Löhnen und Gehältern auch Materialkosten, Investitionen und anteilige Gemeinkosten. „Gerade Investitionen können einen unmittelbaren Liquiditätseffekt bringen. Wesentlich ist eine saubere Dokumentation ab Projektbeginn. Das Verfahren erfolgt zweistufig über ein Gutachten der FFG und den Antrag beim Finanzamt“, so Stornig-Wisek.

Start-ups Österreichs lukrieren nur Sechstel des möglichen Venture Capitals

Unsicherheit und Fehlannahmen als größte Hürde für Forschungsförderung

Das größte Hindernis für die Inanspruchnahme von Förderung für Forschung und Entwicklung ist nicht fehlende Innovationskraft – sondern Unsicherheit im Umgang mit den verfügbaren Instrumenten. 

Viele UnternehmerInnen wissen nicht, welche ihrer Projekte förderbar sind, oder scheuen den vermeintlich aufwendigen Antragsprozess

Fehlannahmen verstärken diese Zurückhaltung und sorgen dafür, dass finanzielle Spielräume systematisch ungenutzt bleiben.

Fünf hartnäckige Fördermythen auf dem Prüfstand

Die Beratungserfahrung von LeitnerLeitner zeigt ein klares Muster: Unternehmen scheitern häufig an falschen Annahmen über Förderfähigkeit und Rahmenbedingungen. Solche Fördermythen sind weit verbreitet und kosten Unternehmen Zeit, Geld und Entwicklungspotenzial. 

„Wir erleben immer wieder, dass Unternehmen sich aufgrund solcher Annahmen selbst aus dem Förderprozess ausschließen. Dabei wären viele dieser Projekte grundsätzlich förderfähig“, sagt Schitter-Sollner.

Mythos 1: „F&E-Förderungen sind doch vor allem für klassische Grundlagenforschung gedacht.“

Diese Vorstellung ist zu eng gefasst. Förderbar ist nicht nur Grundlagenforschung, sondern ein breites Spektrum – bis hin zur experimentellen Entwicklung. 

Darunter fällt die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, häufig bis zur Demonstration eines Prototyps in der Einsatzumgebung. 

Die Forschungsförderung Österreich und Forschungsprämie können damit unter Umständen bis nahe an die Marktreife reichen. „Viele Unternehmen setzen Forschung noch immer mit klassischer Laborarbeit gleich“, so Schitter-Sollner.

Mythos 2: „Der Aufwand für Förderungen steht für uns in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen.“

Die befürchtete Ressourcenbelastung hält viele Unternehmen von einer Einreichung ab. Die Praxis zeigt jedoch: Förderprojekte lassen sich gezielt strukturieren. Themen können gebündelt, Projektgrößen optimiert und externe Unterstützung effizient eingebunden werden. 

Auf diese Weise erschließen sich auch größere Fördervolumina, ohne interne Schlüsselkräfte übermäßig zu belasten. Die richtige Projektstrukturierung ist dabei der entscheidende Faktor.

Mythos 3: „Ein Förderprojekt würde uns in der Umsetzung zu stark einschränken.“

Oft befürchten Unternehmen, nach Projektgenehmigung zu wenig Handlungsspielraum zu haben. Tatsächlich sieht das FFG-Berichtswesen Anpassungsmöglichkeiten vor, sofern das übergeordnete Entwicklungsziel bestehen bleibt. 

„Unternehmen können oft weiterhin auf Marktveränderungen und Kundenanforderungen reagieren. Diese Flexibilität wird oft unterschätzt."

Mythos 4: „Unsere Entwicklungen entstehen direkt im Kundenauftrag, das ist vermutlich nicht förderfähig.“

Viele Unternehmen schließen Kundenprojekte voreilig aus. Tatsächlich sind sie nicht grundsätzlich von der FFG Förderung ausgenommen. 

Ausschlaggebend ist, ob dabei übertragbares Wissen entsteht, das im Unternehmen bleibt – etwa als Know-how, das sich auf andere Projekte oder Anwendungen übertragen lässt.

Mythos 5: „Wir möchten unsere F&E-Vorhaben nicht nach außen offenlegen.“

Die Sorge um sensible Unternehmensdaten ist verständlich – rechtlich jedoch klar geregelt. Förderstellen und GutachterInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten Geheimhaltungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 FFG-G sowie den entsprechenden Bestimmungen der Forschungsprämienverordnung. Unternehmensdaten sind damit geschützt. 

🔎 Noch mehr Wirtschaftseinblicke?

Folgen Sie uns auf LinkedIn und bleiben Sie über aktuelle Themen, spannende Interviews und Trends aus der Wirtschaft immer auf dem Laufenden!