Mehrwertsteuerbetrug : EU-Mehrwertsteuerbetrug: Wie Schlupflöcher im Zoll Milliarden kosten

Vor allem bei den nationalen Kontrollen und der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern soll es große Defizite geben. Das könnte zu Milliardenverlusten führen.
- © Medienzunft Berlin - stock.adobe.comEin aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofs weist auf erhebliche Schwachstellen in der Kontrolle von Mehrwertsteuer(MwSt.)-pflichtigen Importen hin. Demnach sind die finanziellen Interessen der EU nicht ausreichend vor Steuerhinterziehung geschützt, insbesondere wenn vereinfachte Zollverfahren angewandt werden.
Die Prüfer sehen vor allem bei den nationalen Kontrollen und der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern große Defizite. Das könnte zu Milliardenverlusten führen.
Waren, die in die EU-Zollunion gelangen, unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Die Steuerzahlung basiert auf den jeweiligen Zollanmeldungen. Laut den Rechnungsprüfern sind insbesondere zwei vereinfachte Zollverfahren anfällig für Missbrauch:
Zollverfahren 42: Dabei werden Waren aus Drittländern in einen EU-Staat eingeführt, jedoch für den Weiterverkauf in ein anderes Mitgliedsland vorgesehen, wodurch die MwSt.-Erhebung im Einfuhrland entfällt.
Import One Stop Shop (IOSS): Dieses Verfahren sieht eine MwSt.-Befreiung für den elektronischen Handel mit Drittstaaten vor.
Laut EU-Kommission wurden zwischen 2021 und 2023 Waren im Wert von etwa 260 Milliarden Euro über diese Verfahren eingeführt. Die Gefahr, dass sie in betrügerischer Absicht genutzt werden, sei laut Rechnungshof erheblich.
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Schlupflöcher in der Gesetzgebung und unzureichende Kontrollen
Die Prüfer identifizierten zahlreiche Unstimmigkeiten in der bestehenden Gesetzgebung und deren Umsetzung. So seien die Regeln für sogenannte Steuervertreter nicht einheitlich festgelegt, was Missbrauch erleichtern könne.
Auch die Praxis zur Ungültigkeitserklärung von MwSt.-Identifikationsnummern unterscheide sich zwischen den Mitgliedstaaten deutlich.
Besonders problematisch: Unternehmer können trotz Verstoßes gegen MwSt.-Vorschriften weiterhin Zollverfahren durchführen. Zudem seien Sanktionen gegen Verstöße in den EU-Ländern sehr unterschiedlich geregelt.
Steuerverluste durch Unterbewertung von Importwaren
Ein weiteres Problem ist die systematische Unterbewertung importierter Waren. Die Prüfer stellten fest, dass vor allem Produkte wie Smartphones, Kleidung, Schuhe und Schmuck betroffen sind.
Da Steuerbemessungsgrundlagen zwischen den EU-Staaten nicht einheitlich abgeglichen werden, können erhebliche Abweichungen oft nicht sofort erkannt werden. Eigentlich sollten bei auffälligen Differenzen gezielte Prüfungen erfolgen, was jedoch in der Praxis häufig ausbleibt.
Verbesserungspotenzial bei der Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten
Zusätzlich bemängelt der Rechnungshof die schleppende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten und den EU-Institutionen. Besonders der Austausch relevanter Daten zwischen den Finanz- und Zollbehörden sei unzureichend. Dies erschwere die Bekämpfung von Steuerbetrug erheblich.
Um die Missbrauchsrisiken zu minimieren, empfehlen die Prüfer eine Vereinheitlichung der Vorschriften sowie eine bessere Kontrolle. So sollten beispielsweise verpflichtende Befördernachweise eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Waren tatsächlich in das Zielmitgliedsland gelangen.
Darüber hinaus könnte eine engere Verzahnung der MwSt.- und Zollregister helfen, betrügerische Praktiken frühzeitig aufzudecken.
Obwohl geplante EU-Legislativvorschläge einige der Mängel adressieren sollen, bleibt laut Rechnungshof das Risiko des Missbrauchs bestehen.
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